Hallo,
Du scheinst es immer noch nicht zu kapieren. deine sogenannte Argumente haben nichts, aber auch gar nichts mit dem konkreten Fall zu tun, Du reflektierst ungefragt irgendwelche nicht sachlich begründete Ansichten über die Beratung bei einem Rechtsanwalt, postet vollkommen veraltete Urteile, die auf eine überholte Gesetzgebung basieren, und gehst bei alledem nicht auf das eigentliche Thema hier ein. Das alles nennst Du dann "Hilfe" und wirfst anderen vor, daß sie das Thema verfehlt hätten (was Du also selbst laufend machst) bzw. "klugscheißerisch" sind (eine Eigenschaft, die Du geradezu vortrefflich hier zeigst). Und langweilst mit irgendwelchen Thesen von einem Rechtsanwalt.
Natürlich gibst Du auch nicht zu, falsche und veraltete Infos als "Hilfestellung" verwendet zu haben und des Lesens von Beiträgen nicht mächtig zu sein - vielmehr lobst Du Dich merhmals wegen Deiner verfehlten und falschen "Hilfestellung" selbst und machst die Leute an, die Dich immer wieder und wieder darauf aufmerksam machen, daß es hier nicht um irgendwelche Rückzahlungen von Mietkautionen geht.
Zu Deinem letzten Beitrag: auch hier wieder volkommen veraltete und somit falsche Schlußfolgerungen, die nichts, aber auch nichts bringen.
Beispiele?
ZitatDarlehensweise Übernahme von Mietschulden, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden (§ 22 Abs. 5 SGB II)
Genannter § 22 und Absatz 5 beschäftigt sich mit den KdU bei Beziehern unter 25 Jahren, absolut aber nicht mit Mietschulden.
ZitatDarlehen für eine Mietkaution (§ 22 Abs. 3 SGB II)
Das gleiche. Hier geht um Guthaben oder Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen, nicht aber um Mietkautionen.
ZitatDarlehensweise Leistungsgewährung, weil Vermögen zwar vorrangig einzusetzen ist, aber nicht sofort verwertet werden kann (§ 23 Abs. 5 SGB II)
Genannter § beschäftigt sich mit dem Sozialgeld und den Besonderheiten damit. Sprich: hier werden die Regelsätze bei dem Sozialgeld geregelt. Von Darlehen kein Wort.
Und so geht es mit Deinen "Infos" immer weiter. Auch die entsprechenden Schlußfolgerungen sind veraltet und nicht mehr zutreffend.
Somit sind also auch die neuesten "Hilfestellungen" von Dir nicht zutreffend und auf eine solche "Hilfe" kann getrost verzichtet werden.
Für solche Kindereien ist mir meine Zeit zu schade.
Gruß!