Bafög Aufhebungsbescheid

  • Guten Tag,

    ich hätte mal eine kleine Frage.
    Ich habe bis letzten Monat Bafög bekommen (Schulbesuch Mai abgebrochen) .
    Meine Sachbearbeiterin wollte nun von mir den Aufhebungsbescheid vom Bafög haben.
    Doch dieser kam nicht mit der Post. Dort nachgefragt, sagte die Dame wir, dass im Mai Überzug entstanden ist und ich erst den offenen Betrag zahlen muss. Habe mich natürlich schriftlich direkt die höhere Stelle dort im Amt gewendet. Dort ist also warten angesagt.

    Nun aber zur Frage: Wenn ich durch meine Kontoauszüge nachweisen kann, dass kein Bafög-Geld Eingang im Juni erfolgt ist, ist das Akzeptierbar als als Nachweis, dass keine Bafög-Förderung mehr besteht`?

  • Hallo,

    Zitat

    Wenn ich durch meine Kontoauszüge nachweisen kann, dass kein Bafög-Geld Eingang im Juni erfolgt ist, ist das Akzeptierbar als als Nachweis, dass keine Bafög-Förderung mehr besteht`?

    Nein.

    Entscheidend ist der Aufhebungsbescheid.

    Gruß!

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