Hallo,
heute hat mir der Sachbearbeiter bei der Antragstellung (wegen Kind) mitgeteilt, dass ein Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerzeihende bei mir nicht bestehe.
Grund sei dass ich im Haus der Oma und des Kindesvaters gezogen bin. Zur weiteren Erklärung: Es bewohnt jeder eine Wohnung. Jeder zahlt Miete, da das Haus noch nicht abbezahlt ist und das Geld zum Abtragen verwendet wird.
Nun ist es so, dass ich nicht mit dem Vater des Kindes zusammen bin. Ich bin hier nur aus praktischen Gründen hingezogen, da die Oma hier ist und der Vater auch Umgang mit Töchterchen haben möchte. Um Fahrerei etc. zu sparen, bin ich eben in die freie Wohnung gezogen.
Der Vater bezieht auch Hartz 4 und die Oma geht arbeiten. Ich kümmere mich also um das Kind, die anderen sind Besuchsweise, wenn auch im selben Haus, da.
Nun wollte ich wissen, ob man mir das grundsätzlich verweigern kann. Muss ich einen Antrag auf diesen Mehrbedarf stellen oder geht das automatisch? Ich würde dann einen Wioderspruch schreiben wollen, deswegen meine Frage.
Danke schon mal