Zuschüsse oder Darlehen für Investitionen bei Existenzgründungen

  • Hallo alle zusammen, ich bin neu hier, schönes Forum!

    Ich hoffe, dass mir jemand zu Folgendem etwas sagen kann:

    Nach §16c Abs. 3 SGBII "Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen" können einem Existenzgründer Zuschüsse oder Darlehen bewilligt werden. Die Voraussetzung ist wie beim Einstiegsgeld, dass man davon ausgehen können muss, dass mit der Selbstständigkeit die Hilfsbedürftigkeit überwunden werden kann.

    In dem Gesetz steht zudem, dass die Zuschüsse oder das Darlehen für die Beschaffung von für die Ausübung "notwendigen" und "angemessenen" Sachgütern gedacht sind. Die Zuschüsse betragen außerdem max. 5000 €.

    Weiß jemand, welche Voraussetzungen in der Praxis genau vorliegen müssen bzw. wie das Gesetz angewendet wird? Gelesen habe ich in einem etwas alten Onlinebeitrag von Focus, dass dem Gründer ein normales Bankdarlehen nicht gewährt worden sein musste, weil man ihn nicht für kreditwürdig hielt. Ist das wirklich eine Bedingung?

  • Hab jetzt hier: http://www.harald-thome.de/media/files/sg…6c-Anlage-+.pdf folgendes gelesen:

    "Vor der Gewährung von Darlehen und Zuschüssen durch das Jobcenter hat der Gründer/die Gründerin bzw. der/die Selbständige zumutbare Alternativen in Hinblick auf die Finanzierung der notwendigen Sachgüter nachvollziehbar auszuschöpfen (z.B. spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung, Mikrokredite)."

    Was ja das von mir Angesprochene bestätigt.

    Würde mich sehr freuen, wenn jemand noch eigene Erfahrungen diesbezüglich schildern könnte.

  • Hallo,

    das ist generell eine eine Einzelfallentscheidung, weswegen Dir kaum jemand im Internet irgendwelche fundierten Antworten auf Deine Fragen geben kann.

    Insofern nutzen Dir "eigene Erfahrungen" überhaupt nichts, da jedes Geschäftsmodell anders ist und der Sachbearbeiter im JC auch immer von individuellen Gesichtspunkten ausgehen wird.

    Prinzipiell solltest Du bei Deiner Selbstständigkeit davon ausgehen, daß ein entsprechendes Darlehen durch das JC nicht genehmigt wird und ich würde mich auch gar nicht weiter damit beschäftigen, da die Erfolgschancen sehr gering sind. Im übrigen ist eine Idee zur Selbstständigkeit immer dann fraglich, wenn man als ALG-II-Bezieher auf Darlehen angewiesen ist.

    Gruß!

  • Ja, du wirst Recht haben! Das mit dem Darlehen macht auch Sinn - bin aber auch nicht unbedingt darauf angewiesen. Mein Business Plan würde sich halt nur sehr ändern, wenn ich wüsste, dass man mir einen Zuschuss oder sehr günstiges Darlehen gewähren würde, dann würde ich natürlich wesentlich schneller voran kommen können. Aber gut, lässt sich nicht mit rechnen, daher fang ich eben so klein wie möglich an oder bespreche mit dem JC die Einbeziehung eines Gründerkredits der KFW.

  • Hallo,

    Zitat

    die Einbeziehung eines Gründerkredits der KFW

    den Du nicht bekommen wirst, da ein ALG-II-Bezieher i.d.R. weder die notwendigen Sicherheiten noch das Eigenkapital aufbringen kann.

    Stelle einfach einen Antrag beim Jobcenter auf ein entsprechendes Darlehen - ich kenne aus der Praxis beide Fälle: die Genehmigung auch ohne vorherige andere Bemühungen wie bei der KfW, aber auch die Ablehnung.

    Gruß!

  • Werde ich dann beides ins Auge fassen, danke. Die IBB bietet bspw. einen Kredit mit 80%iger Bürgschaftsübernahme an (http://www.ibb.de/gruenden/Berlin-Start.aspx), aber auch der KFW-Gründerkredit Startgeld geht mit einer 80%igen Bürgschaftsfreistellung einher (https://www.kfw.de/inlandsfoerder…geld-%28067%29/), von daher sehe ich das eigentlich nicht so pessimistisch. Wenn es trotzdem nicht ausreicht und ich auch kein JC Darlehen bekomme, könnte ich, denke ich, auch einfach warten, bis ich mit der Selbstständigkeit das nötige Kapital erwirtschaftet habe, wobei der KfW Kredit grundsätzlich mit keinem Mindestkreditbetrag verbunden ist, sodass man ja bspw. 4000 € ausleihen könnte, wozu man dann nur 800 € eigenes Kapital bräuchte, was ich ja hätte.

  • Hallo,

    800 € für einen ALG-II-Bezieher mit einem unternehmerischen Risiko können sehr viel sein. Ich persönlich habe klein angefangen und damals eben wegen dem Risiko weder beim JC noch bei der KfW einen Kredit genommen, obwohl mein Geschäftsmodell und Buisnessplan JC wie auch KfW sofort überzeugt hatten und ich sofort wesentlich mehr Geld erhalten können als 4.000 €. Habe aber darauf verzichtet, weil die Unwägbarkeiten zu groß waren - was bringt z.B. der beste Businessplan der Welt, wenn man als Einzelkämpfer krank wird oder einen Unfall hat? Nichts als Schulden...

    Gruß!

  • Das ist sehr gut nachvollziehbar und es könnte aus den gleichen Gründen auch bei mir hierzu kommen - muss erst noch mal alles genau durchrechnen und schauen, was das dann genau bedeuten würde... Glückwunsch übrigens!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!