Unterhaltsantragspflicht?

  • Hallo,

    wenn beide das Sorgerecht haben aber nicht zusammen sind und auch nicht zusammen wohnen, bin ich da verpflichtet Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Ich will nicht, dass er Schulden machen muss, nur weil ein Kind passiert ist.
    Wenn wir das familienintern zusammen mit sener Mutter besprochen haben und anderweitig Unterhalt/Alimente vergolten werden, kann mann mich dann trotzdem zwingen, obwohl ich der Anrechnung zustimme und auf das Bargeld verzichte?

  • Hallo,

    Zitat

    kann keiner helfen?

    Sicher, man kann helfen. Aber ein Forum bedeutet kein Echtzeit-Chat.

    Zitat

    bin ich da verpflichtet Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Ich will nicht, dass er Schulden machen muss, nur weil ein Kind passiert ist.

    Verpflichtet bist Du nicht - solange Du keine Sozialleistungen oder Wohngeld beantragst. In dem Augenblick, in dem Du solche Leistungen beantragst, interessiert es (berechtigterweise) keinen, ob Du Schulden bei dem leiblichen Vater verhindern willst. Du bist also dann durchaus verpflichtet, gegebenenfalls . den Vorschuß zu beantragen. Alles andere wäre auch ziemlich ungerecht.

    Zitat

    Wenn wir das familienintern zusammen mit sener Mutter besprochen haben und anderweitig Unterhalt/Alimente vergolten werden, kann mann mich dann trotzdem zwingen, obwohl ich der Anrechnung zustimme und auf das Bargeld verzichte?

    Auch eine "anderweitige" Vergeltung stellt Unterhalt dar, der entsprechend angerechnet wird. Der Verzicht auf Barleistung selbst widerspricht auch dem Grundsatz, daß Du alles versuchen mußt, Deinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.

    Gruß!

  • Hallo

    ich beziehrage H4. Meine Frage war nur, ob man mich zwingen kann bzw der Sachbearbeiter schrieb er werde ggf. den Antrag für mich stellen, wenn ich sage, sie sollen ruhig anrechnen, ich habe familienintern (VATER UND SEINE MUTTER) eine Übereinkunft, den Unterhalt in Sachleistung zu erbringen, um ihm die Schulden zu ersparen, die er zweifelsohne haben würde. Wenn dem so ist, ist es aber richtige Entmündigung.


    Bis dann :)

  • Hallo,

    während man Kleidung mit Müh und Not als Naturalienunterhalt ansehen könnte, sind vor allem

    Zitat

    Eintritte/Sprit für Veranstaltungen

    kaum einem Unterhalt (Zahlung für den Lebensunterhalt) zuzuordnen und begründen somit auch nicht einen Anspruch darauf, auf den Unterhaltsvorschuß zu verzichten. Abgesehen davon ist Unterhalt gegenüber Sozialleistungen immer vorrangiig. Auch das Argument mit den Schulden sticht kaum: wenn er jetzt Sachleistungen in Höhe von mindestens 133 € (Höhe des Vorschusses) leistet, kann er stattdessen Dir ja auch die 133 € überweisen.

    Zitat

    Wenn dem so ist, ist es aber richtige Entmündigung

    Nein, ist es nicht. Es ist nichts weiter als den leiblichen Vater in seine Unterhaltspflicht zu nehmen.

    Gruß!

  • Hallo,

    noch eine Frage: Bezieht der Kindsvater Sozialleistungen. Wenn ja, welche?

    wevell

    Aufstocker, deswegen kann er Unterhalt nicht zahlen, aber zusammen mit Mutter und restl. Familienangehörige könnte er zumindest Kleidung besorgen.

  • Ich denke schon, dass wenn ich Sachleistung aktzeptiere und das Jobcenter mir die 133 anrechnet, dass ich dann schon auf den Antrag/Unterhaltsvorschuss verzichten kann. Der Kindsvater wird schon in die Pflicht genommen. Kann keiner was für, dass der Lohn für ne Unterhaltszahlung nicht reicht.

  • Hallo,

    der Gesetzgeber sagt, dass man alles unternehmen muss, um seinen ( und den der Familie ) Lebensunterhalt sicher zu stellen. Dazu gehören auch Sozialleistungen. Erst dann besteht Anspruch auf ALG II.

    In deinem Fall erhältst du auch Leistungen Dritter in Geld oder Geldeswert, also Einkommen. Es fehlt aber noch der Unterhalt für das Kind, um das Kindeswohl sicher zu stellen.

    Solange der Kindesvater das nicht kann, sind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Anspruch zu nehmen.

    Solltest du diesen Antrag nicht stellen, muss das JC dieses machen.

    Sollten eventuell die von dir genannten Sachleistungen nicht kommen, stellt sich das JC die Frage, woher du eurer Lebensunterhalt bestreitest ( verschwiegenes Einkommen/Vermögen ?). Das Gleiche gilt, wenn du auf den Unterhaltsvorschuss verzichten solltest.

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    ch denke schon, dass wenn ich Sachleistung aktzeptiere und das Jobcenter mir die 133 anrechnet, dass ich dann schon auf den Antrag/Unterhaltsvorschuss verzichten kann.

    Falsch gedacht. In diesem Fall würden die 133 € Unterhalt fiktiv angerechnet und die Sachleistungen zusätzlich als weiterer Unterhalt berechnet.

    Aber das mit dem fiktiven Vorschuß wird nicht geschehen, Wie wevell schon schrieb, wird das JC den Antrag stellen, wenn Du es nicht machen willst.

    Im übrigen ist Unterhalt keine Sache, auf die Du verzichten kannst (zumal dann, wenn man auf ALG II angewiesen ist). Du bist nur eine Art Treuhänder für das Kind, für welches der Unterhalt schlußendlich bestimmt ist.

    Gruß!

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