Betriebskostenpauschale

  • hallo,

    ich kann eine wohnung beziehen, welche allerdings größer und teurer ist, als mir bzw uns zusteht. ist aber kein problem, da wir die differenz aus eigener tasche zahlen werden.

    nun sollen wir dem jobcenter ein "angebot zur wohnungsanmietung" vorlegen. dort sind die betriebskostenpositionen einzeln aufgelistet. hier hat der neue vermieter keine zahlen eingetragen, da die heizkosten und sämtliche betriebskosten in einer pauschale abgerechnet werden. wir sollen also eine sogenannte kaltemiete plus eine betriebskostenpauschale bezahlen.

    nun gibt sich das jobcenter damit nicht zufrieden und möchte die positionen der betriebskosten aber einzeln aufgeschlüsselt haben. der vermieter mag es aber nicht aufschlüsseln. er hat halt den pauschalpreis festgelegt und das reicht ihm so.

    das jobcenter argumentiert, dass die kosten von 2 verschiedenen institutionen bezahlt würden und deshalb eine aufschlüsselung von nöten sei. ich bin nun etwas ratlos!?!?

  • Hallo,

    wenn du eine Wohnung anmieten willst, du nicht angemessen ( zu teuer ) ist, wird das JC keine Zustimmung erteilen.

    Wenn der Umzug im bisherigen JC-Bereiches erfolgt, wird nur die angemessene Miete ( maximal in Höhe der jetzigen Miete ) übernommen. Umzugs- und Renovierungskosten, sowie ein eventuelles Kautionsdarlehen, werden nicht gewährt.

    Eine Aufschlüsselung der Pauschale ist nicht nötig. Bei einer Jahresabrechnung müssen die einzelnen Posten nachvollziehbar sein.

    Das ALG II wird von 2 verschiedenen Einrichtungen gezahlt: Der Regelbedarf vom Bund ( Bundesagentur ) und die Kosten für Unterkunft und Heizung von der Kommune.

    wevell

  • danke für die antwort,

    das wir die diferenz zahlen müssen ist klar. der letzte von dir angesprochene punkt ist das entscheidende, bei dem es gerade klemmt. die sachbearbeiterin sagt, dass die pauschale aufgeschlüsselt sein muss, da es eben von 2 verschiedenen einrichtungen gezahlt wird. der neue vermieter möchte es aber nicht aufschlüsseln

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