Ich bin alleinerziehend mit einem minderjährigen Kind (13). Ich besitze bisher kein angespartes Vermögen und habe nun etwas Geld von meiner kürzlich verstorbenen Tochter geerbt. Die Summe überschreitet nicht meine Vermögensfreigrenze. Wird dieses Geld als Einkommen berechnet oder ist es möglich es als Vermögen anzusparen?
Erbe - Einkommen oder Vermögen?
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Birgit62 -
5. August 2014 um 21:08 -
Erledigt
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Hallo,
"Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert..." § 11 SGB II.
Vermögen ist alles, was vor Antragstellung vorhanden war. Wie hoch war das Erbe?
wevell
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Es sind 2400 €.
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Hallo,
von dieser Summe sind alle damit zusammenhängenden Kosten abzuziehen. Der Rest wird auf 6 Monate verteilt angerechnet ( § 11 Abs. 3 SGB II ).
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
wevell
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Was sind "alle damit zusammenhängenden Kosten?" Entschuldige, wenn ich blöd frage. Ist nicht so, als hätte ich nicht auch schon nachgeschaut, aber ich begreife es nicht so richtig. Und bevor ich mit meinem Sachbearbeiter rede, will ich gut informiert sein. Unser Jobcenter hat die unschöne Eigenschaft Leute gern mal über die Klinge springen zu lassen, wenn sie es nicht besser wissen. Aber das hat wohl leider mittlerweile überall System um die Leute abzuschrecken.
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Hallo,
als Beispiele: Kosten für Anwalt, Gericht, Bestattung, Kontoauflösung, Fahrkosten.....
Also alle Kosten, die dir nach dem Sterbefall entstanden sind.
Hilfe kannst du bei einer örtlichen Erwerbsloseninitiative erhalten, gehe bitte mit Beistand ( 2. Person ) zum JC.
wevell
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Ok, das hatte ich eh vor. Alleine gehe ich da nie hin. Vielen Dank für die schnellen Auskünfte
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