Frage bezügl. Erstausstattung

  • Hallo allerseits,

    Ich finde es schön, wie ihr euch gegenseitig unterstützt und versucht Fragen zu klären.
    Nun kurz zur meiner Situation. Bin in ein neues Stadt umgezogen und wohne bei einer verheirateten Freundin. Am Anfang dachte ich, sobald ich ein Job finde, ziehe ich aus. Aber aus gesundheitlichen Gründen (Krankenversicherung) habe ich doch ALG II beantragen müssen. Nun habe ich auch eine Wohnung gefunden, die aber über die MOG befindet. Was ehrlich gesagt, nicht schlimm für mich ist, da ich eh davon ausgehe sehr bald (spätestens in 2 Monaten) ein Arbeit zu finden. Das bedeutet, falls mein Fallmanager meint nur den Betrag bis zur MOG bezahlen zu müssen, und ich den Rest übernehmen muss, könnte ich damit leben.

    Meine Frage lautet nun wie folgt: Hab ich trotzdem ein Anspruch auf Erstausstattung? Und wie sieht es mit Übernahme der Provision aus? Könnte ich eventuell ein Darlehen bekommen?

    Vielen Dank im Voraus & Grüße aus Baden-Württemberg

  • Hallo,

    Zitat

    Hab ich trotzdem ein Anspruch auf Erstausstattung? Und wie sieht es mit Übernahme der Provision aus? Könnte ich eventuell ein Darlehen bekommen?

    Sofern keine Genehmigung für die Wohnung erfolgt (Kostenübernahme), werden die Kosten nicht übernommen. Zumal die Erstausstattung sowieso fraglich wäre: Du ziehst ja offensichtlich nicht aus dem Elternhaus oder von einem Partner aus.

    Gruß!

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