Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und freue mich über eure Ratschläge, Tipps und Unterstützung.
Ich, als Arbeitgeber, habe 2 Rechungen von 2 aufeinanderfolgenden Monaten an einem Tag beglichen, die in der Summe (170€) über den 100€ Grundfreibtrag gehen. Nun muss der Arbeitnehmer, Hartz IV-Empfänger, zurückzahlen.
Es ist mein Fehler.
Ich habe nicht erahnen können, das derartiges passiert. Zwischen dem ersten Rechungsdatum und dem zweiten Rechungsdatum liegen ein paar Tage. Ich habe den zweiten Arbeitstag abgewartet und schließlich beide Rechungen beglichen.
Dass der Arbeitnehmer, Hartz IV-Empfänger, dafür bestraft wird, ist für mich unverständlich,
und macht ihn zurecht sauer auf mich und das JobCenter.
Es wurde Einspuch eingelegt, der abgelehnt wurde, da
"Gemäß $ 11 Abs. 2 SGB II sind laufende Einnahmen für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. ... Vorliegend ist daher unerheblich, dass die Tätigkeiten in 2 unterschiedlichen Monaten ausgeübt und 2 unterschiedliche Rechnungen gestellt worden sind. Entscheidend ist nach dem Willen des Gesetzgebers allein der Zuflussmonat."
Ehrlich, ich finde es unverschämt,
der Arbeitnehmer (Hartz IV-Empfänger) trägt keinerlei Schuld.
Gibt es Möglichkeiten, den Arbeitnehmer zu unterstützen, und die Entscheidungsfindung zu kippen ?
Vielen Dank im Voraus!
Vic