Guten Tag,
Also erstmal herzliche Grüße allen Foren-Mitgliedern, da ich völlig neu bin.
Ich finde es spitze, dass es solche Foren gibt, wo Informationen nachgelesen werden können oder Erklärungen gegeben sind. :cool:
Ich glaube der Titel sagt im großen und ganzen schon alles aus.
Zu meinen Angaben
Staatsgehörigkeit: EU|Franzose
Beruf|Einkommensquelle: -
Alter: 18 - 25
Mein Problem
Ich lebe derzeit in Frankreich, ohne Job und Einkommen, und möchte alsbald zu meiner Freundin ziehen, die auch jetzt in ihre Wohnung ziehen wird, welche vom Jobcenter finanziert wird. In Kontakt mit einer frühreren Arbeitsamt-Mitarbeiterin, haben wir erfahren, dass womöglich, bei meiner Anmeldund im deutschen Jobcenter, meiner Freundin das ALG II gestrichen werden könnte, bis die endgültig alles neu eingereicht und berechnet wurde, da es als Bedarfsgemeinschaft zählen würde.
Ist dies so richtig, oder kann ich einfach kommen und anmelden, ohne dass ihr Geld gestrichen wird, wenn ich alles in Ort und Zeit einreiche? ... Ich hab auch nichts auf dem Konto... nur lediglich ein wenig Taschengeld monatlich. :confused:
Müssen wir sonst mit anderen Problemen rechnen oder Sperrungen u.a.?
Gruß,
Moin.