Zusammenzug vom Ausland zu Freundin mit ALG II

  • Guten Tag,

    Also erstmal herzliche Grüße allen Foren-Mitgliedern, da ich völlig neu bin. :o
    Ich finde es spitze, dass es solche Foren gibt, wo Informationen nachgelesen werden können oder Erklärungen gegeben sind. :cool:

    Ich glaube der Titel sagt im großen und ganzen schon alles aus. :(

    Zu meinen Angaben
    Staatsgehörigkeit: EU|Franzose
    Beruf|Einkommensquelle: -
    Alter: 18 - 25

    Mein Problem
    Ich lebe derzeit in Frankreich, ohne Job und Einkommen, und möchte alsbald zu meiner Freundin ziehen, die auch jetzt in ihre Wohnung ziehen wird, welche vom Jobcenter finanziert wird. In Kontakt mit einer frühreren Arbeitsamt-Mitarbeiterin, haben wir erfahren, dass womöglich, bei meiner Anmeldund im deutschen Jobcenter, meiner Freundin das ALG II gestrichen werden könnte, bis die endgültig alles neu eingereicht und berechnet wurde, da es als Bedarfsgemeinschaft zählen würde.

    Ist dies so richtig, oder kann ich einfach kommen und anmelden, ohne dass ihr Geld gestrichen wird, wenn ich alles in Ort und Zeit einreiche? ... Ich hab auch nichts auf dem Konto... nur lediglich ein wenig Taschengeld monatlich. :confused:
    Müssen wir sonst mit anderen Problemen rechnen oder Sperrungen u.a.?

    Gruß,
    Moin.

  • Moin,

    Ich, 23 Jahre alt, ziehe nach Deutschland ihretwegen, aber auch weil ich Deutschland liebe. Mein Taschengeld ist in der Höhe von 180€/mtl. von meinem Vater. Meine Freundin ist derzeit auf Weiterbildung, hat aber auch drei Kinder (6 - 12), die sie regelmäßig zu Besuch haben wird.

    Und danke für die Rückantwort. :)

    Ich weiß halt nur nicht, ob es auf eine Bedarfsgemeinschaft zutrifft und somit Probleme machen wird oder nicht. Ich weiß, dass ich vermutlich auch 3 Monate vom Jobcenter gesperrt werde, aber ich denke, innerhalb dieser Zeit lässt sich gut ein Beruf finden/hoffe ich. Für jede weitere Information und/oder Warnung wäre ich sehr dankbar.

    Gruß,
    Moin.

  • Hi Hoppel,

    heißt das, dass die Wohnungsfinanzierung dann geblockt wird und wie lange würde soetwas in Anspruch nehmen? Gibt es andere Möglichkeiten, wie z.B.: sich schon vom Ausland voranmelden?

    Danke für die Rückantwort, das hat mir schon viel geholfen. :cool:

    Tschüüüss,
    Moin.

  • Hallo,

    beachte: Du wirst wahrscheinlich mind. 3 Monate keine Leistungen erhalten. In diesen 3 Monaten aber wird aber Dein Anteil an der Miete nicht mehr vom JC übernommen. Deine Freundin bekommt also nicht mehr die gesamte Miete überwiesen, sondern nur ihren Anteil!!!

    Gruß!

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