Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich nun etliche Foren, Internetseiten und Verlinkungen zum Sozialgesetzbuch durchforstet habe, bin ich verzweifelt.
Es besteht dringende Notwendigkeit zum Auszug, das Amt hat schon in mehreren Fällen schrecklich versagt.
Seit über einem Monat nun sind sämtliche Unterlagen zur Prüfung vorhanden. Die Wohnung wurde bereits vorab genehmigt, durch die Vermieterbescheinigung. Am Ende sollte ich lediglich eine Kopie des Mietvertrages sowie sämtliche Anträge einreichen, die notwendig sind. Das passierte Ende Juli. Es dauerte über einen Monat, bis die Leistungsabteilung nach etlichen Weiterleitungen endlich mal reagierte. Nun sollte ich Post bekommen, einen Gutschein für ein soziales Möbelhaus und Informationen über die generellen Leistungen, die ich in Zukunft empfangen werde.
Auch hier geschah erneut ein herber Fehler: Die Post wurde zur falschen Adresse geschickt, obwohl ich die genaue und aktuelle Adresse angab (wie soll ich denn in eine Wohnung einziehen, die weder Tapete, noch Boden hat? Das kann ich doch erst mit eben dieser Post!).
Nun stehe ich vor folgendem Problem: Ich höre rein gar nichts positives über das Sammellager in Duisburg. Die Möbel sollen kaputt, dreckig und schlicht und ergreifend nicht tauglich sein. Zudem nur in sehr geringer Vielfalt, demnach gäbe es wohl kaum Auswahl.
Abgesehen davon gibt es weitere Probleme: Der effektive Raum, in dem ich wohnen werde, verfügt über gerade mal 22,6m2 Fläche. Stellen Sie sich dies wie ein großes Viereck vor. D.h. Küche, Schlafbereich und Wohnbereich befinden sich komplett in einem, 22,6m2 großem Raum. Ein normales Bett passt dort schon mal überhaupt nicht herein, ebenso wenig große Schränke oder ähnliches, außerdem müssen die zwei großen Fenster, sowie die Balkontür noch zu öffnen sein. Außerdem muss auf die Luftzirkulation geachtet werden, der Raum darf schlicht und ergreifend nicht zugestellt werden, ansonsten droht die Gefahr auf Schimmel!
Ich brauche einfach nur eine explizite, aktuell geltende Regel. Kann die Erstausstattung im Bezug auf Möbel auch als Geldleistung erbracht werden, wenn das soziale Möbelhaus nicht geeignet ist?
Ich fand zu diesem Thema dies:
http://www.elo-forum.org/25/89745-ersta…g-moeglich.html
Die erste Antwort zu diesem Beitrag finde ich sehr interessant. Jedoch habe ich nachgeschaut, unter den Verlinkungen stehen im SGB mittlerweile völlig andere Dinge, die mit der Erstausstattung kaum bis gar nicht zu tun haben.
Ich schrieb bereits einen Beitrag zu diesem Thema, jedoch fehlen mir gänzlich die Quellen! Ich brauche etwas offizielles, etwas nachweisbares, andernfalls werde ich keine Ruhe finden, bis ich die Post endlich mal erhalte und zum Möbelhaus fahren kann, um mir alles anzuschauen.
Aber wie bereits erwähnt: Vom Möbellager hier in Duisburg höre und lese ich nur furchtbares.
Ich bitte dringend um Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen, Julius Keusch