Ich bezog seit längerem HartzIV und habe michzudem nebenberuflich selbständig gemacht.
Meine selbständige Tätigkeit ist im Bereich Handel anzusehen, sprich ich kaufe waren um sie gewinnbringend zu verkaufen und mir so ein Nebeneinkommen zu generieren. Die Höhe der Erlöse sind unterhalb eines Minijobs anzusehen daher habe ich bis zum fällig werdenen Weiterbewilligungsantrag auch ALGII bekommen.
Die FRage ist jetzt gilt der Wert meines vorhandenen Warenbestandes der aus Geldern von privaten Investoren realisiert wurde zu meinen Vermögen? Nach Aussagen der Arge solle ich mein Warenbestand abbauen, was bedeuten würde das die mögliche Selbständigkeit im Vollerwerb in absehbarer Zeit zerstört werden würde?
Nach langem suchen nach der definition von verwertbares Vermögen bis hin zu nichtverwertbaren Verm. habe ich keine nachhalte Info bekommen.
Gibt es jemand der in diesem Fall eine Antwort geben kann mit möglicher Quellenangabe?!