MEGA Nebenkosten, Umzug erlaubt, finde keine Wohnung passend zur Kündigungsfrist

  • Servus,

    ich habe ein großes Problem, ich Wohne in einer 1 Zimmer ca. 38 qm Wohnung und habe nun aber das Problem, dass meine Nebenkosten so enorm sind, dass jedes Jahr eine Nachzahlung für Heizung in höhe von 2400 - 3500 Euro kommt.

    Nun ist das AMT natürlich nicht darüber begeistert und ich auch nicht, ich habe deshalb darum gekämpft, dass ich umziehen darf, da dies am Anfang abgelehnt wurde.

    Nun wurde mir auch letztes Jahr angedroht, dass man die Nebenkosten nicht mehr zahle, wenn diese nicht angemessen sind.

    Allerdings finde ich keine Wohnung, die Markler Provision darf ich zwar Abzahlen, aber da sich bisher alle Wohnungen um 1 - 2 Monate überschneiden was die Kündigungsfrist angeht, kam bisher keine neue Wohnung zustande.

    Natürlich bin ich schon Kompromisse eingegangen, was die Wohnungswahl angeht, aber es ist nichts zu finden.

    Ich habe natürlich auch darum geben, ob das AMT diese ggf übernehmen würde, hier bekam ich eine Absage.

    Zitat

    die Wohnung in Stuttgart ist den Grunde nach angemessen.
    Wie Ihnen bereits mit Bescheid vom 13.06.2014 mitgeteilt wurde, wird die Maklerprovision als Darlehen übernommen, sollte es zur Anmietung der Wohnung kommen.
    Bezüglich der Kündigungsfrist Ihrer Wohnung verweisen wir auf unser Schreiben vom 02.07.2014, in dem eine Zahlung von Doppelmieten ausgeschlossen wird.

    Auf der Bitte hin, ob ich 1 - 2 Monatsmieten abzahlen dürfte, wurde ebenfalls abgelehnt

    Zitat

    im Gesetz ist eine Übernahme nicht vorgesehen. Auch handelt es sich nicht um einen unabweisbaren Bedarf. Da wir letztlich hier Steuergelder verwalten, kann ich Ihnen leider kein Darlehen bewilligen. Haben Sie mit Ihrem Vermieter bezüglich einer vorzeitigen Auflösung des Mitverhältnisses gesprochen? Dies wäre noch eine Option, auch in Hinblick der hohen Betriebskostennachzahlung, die in Zukunft vom Sozialamt in dieser Höhe nicht mehr anerkannt wird. Bezüglich Ihrer BK Abrechnung 2013 wird in Kürze eine Besprechung stattfinden, ob und in wie weit diese übernommen werden kann. Dazu erhalten Sie einen gesonderten Bescheid.

    Ich weiß mir nicht mehr zu helfen, die Wohnung hier ist überteuert ohne Ende und ich kann nicht einfach mal so 1 - 2 Monatesmieten Zahlen, höchstens in kleinen Raten.

    Was kann ich noch tun?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    VG

  • Hallo,

    das JC/SozA hat die tatsächlichen Kosten zu zahlen, sofern sie angemessen sind. Sind die Kosten unangemessen, wird man aufgefordert die Kosten zu senken ( z.B. durch Wohnungswechsel ). Dafür hat man 6 Monate Zeit.

    Kann man nachweisbar in dieser Zeit keine angemessene Wohnung finden, hat JC/SozA die Kosten weiter zu zahlen. Günstiger wäre die Übernahme von Maklerkosten und/oder der Doppelmiete.

    Alleine wirst du Schwierigkeiten haben, dass durchzusetzen. Wende dich bitte an ( z.B. ) eine Erwerbsloseninitiative oder Rechtsanwalt für Sozialrecht.

    wevell

  • Danke Wevell,

    wie muss ich den vorgehen, wenn ich vor das Sozialgericht muss? Gibt es da so etwas wie ein How To?

    Dazu brauche ich doch diesen Anwaltsberatungsschein, dann darf er mich einmal Beraten, wie geht es dann aber weiter?

    Heute ist mir schon wieder eine Wohnung flöten gegangen, weil die Kündigungsfrist nicht klappt, ich bin sehr verzweifelt.

    Viele Grüße
    Günther

  • Hallo,

    scheinbar ist dir nicht bekannt, welcher Rechtsweg im Sozialrecht üblich ist. Auf Grund dessen wäre der Weg zum Anwalt angebracht.

    Einen Beratungsschein erhältst du beim zuständigen Amtsgericht. Nimm dazu deinen Leistungsbescheid mit.

    wevell

  • Ich habe jetzt die Zusage bekommen, dass man 2 Monatsmieten als Darlehn anbietet.

    Nun habe ich auch schon eine Wohnung gefunden, diese kostet aber 390 Euro, statt 360 Euro. Liegt aber im Bezug auf die Nebenkosten Nachzahlungen deutlich darunter. Wie bringe ich das am besten vor?

    VG

  • Ich habe am Wochenende nun die Absage vom AMT erhalten, dass man die Kosten nicht übernehmen wird und ich 1844 Euro an den Nebenkosten zahlen soll.

    Nun habe ich heute einen Beratungsschein geholt, jedoch bin ich mir nicht ganz sicher, wie jetzt der beste Ablauf ist.

    Ich habe schon einige Anwälte angerufen, leider hat man mich abgewiesen, einer erzählte mir auch, da man 2013 bereits mitgeteilt hat, dass zukünftig Nebenkosten nur in angemessener höhe bezahlt werden, keine Chance vor dem Sozialgericht hätte...

    Jetzt habe ich natürlich extrem Bammel, 1. kann ich keine 1844 Euro zahlen, 2. habe ich noch immer keine neue Wohnung finden können und 3. habe ich 2013 als man mir bescheid gegeben hatte, dass man nur Nebenkosten in angemessener Höhe zahle, kein Widerspruchsrecht, dass wurde explizit hingeschrieben, dass ich keines habe.

    Ich wäre für jeden Tipp sehr dankbar.

  • Hallo,

    Zitat

    dass jedes Jahr eine Nachzahlung für Heizung in höhe von 2400 - 3500 Euro kommt.

    Das ist tatsächlich nicht angemessen und äußerst ungewöhnlich. 1844 € im Jahr nur an Nachzahlung beduetet mindestens 153 € im Monat - und das auch im Sommer. Du solltest als erstes die Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen - da stimmt tatsächlich etwas nicht.

    Zur Übernahme der Kosten ist das JC in dieser Höhe (und das nun schon mehrmals) nicht verpflichtet. Tatsächlich gilt auch hier das Prinzip der Angemessenheit - und über 160 € je Monat an Heizkosten für eine Person sind - egal wo Du wohnst - tatsächlich nicht angemessen. Insofern hast Du bei einem Widerspruch und ggf. einer Klage m.M. nach schlechte Karten.

    Du solltest einen neuen Antrag an das JC auf ein entsprechendes Darlehen stellen und gleichzeitig die Abrechnung überprüfen lassen.

    Gruß!

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