Trennung, Umzug nach Hause wie mach ich das denn?

  • Hallo, ich bin 32 Jahre alt und habe 3 Kinder im Alter von 12, 3 und 2 Jahren. Von meinem Mann hab ich mich getrennt und möchte nun mit meinen Kindern wieder in meine 250km entfernte Heimat ziehen, da ich hier null Perspektiven auf Job, Kitaplätze habe. Nun war ich beim JC und die sagen mir knallhart, ich bekomme solange ich bei meinem Mann noch wohne keine Unterstützung. Das Haus alleine ist zu groß/teuer für mich ausserdem möcht mein Mann hier bleiben.

    Ich selbst verdiene kaum Geld, ich nähe kleinigkeiten wie Kindermützen und Wärmekissen, aber mehr wie 10€ im Monat kommen nicht rum, da ich das nur mache, wenn ich Stoffreste überhab (Nähe die Kleidung meiner Kids selbst).

    Wenn ich jetzt eine Wohnung finde, übernimmt das neue JC die Umzugskosten? Kaution? Wie sollte ich hier am schlausten vorgehen?

    LG

  • Hallo,

    einem Umzug in deine alte Heimat wird das JC nur bezahlen, wenn triftige Gründe ( z. B. Arbeitsaufnahme ) vorliegen.

    Auch wenn du noch im selben Haus wie dein Mann wohnst und du keinen Unterhalt für euch bekommst, hast du Anspruch auf Sozialleistungen ( ALG II ). Um deine Rechte in beiden Fällen durchzusetzen, wirst du wahrscheinlich anwaltliche Hilfe benötigen.

    Einem Umzug innerhalb des JC-Bereiches muss dass JC genehmigen, wenn die Miete für die neue Wohnung angemessen ist. Vor Unterzeichnung eines Mietvertrages benötigst du die Zustimmung des JC, z. B. auf einer Vermieterbescheinigung des JC.

    Liegt die Zusicherung vor, hat das JC die Umzugskosten auf Grund vorher gestelltem Antrag zu bewilligen. Die Kaution kann darlehensweise übernommen werden.

    wevell

  • Danke für deine Antwort.

    Das JC argumentiert dass wir eine BG sind, heisst, mein Mann der arbeiten geht muss solange für mich aufkommen, bis ich ausgezogen bin. Wenn ich aber ausziehe und vorher keine Leistungen bezogen hab, kann ich keine Umzugskosten/Kaution/Whatever beantragen und bleib darauf sitzen. :( Oder?

    Der triftige Grund wäre, das ich bei 3 Kindern auf die Hilfe meiner Eltern angewiesen bin. Allein ist das keum zu stemmen. Und ob ich hier umziehe oder irgendwo anders hin kann denen doch im Prinzip egal sein. Transporter brauch ich so oder so.

    Kann ich Maklerkosten auch auf Darlehensbasis beantragen und ist es wichtig ob ich einen Makler beauftrage oder ob ich den vom Vermieter beauftragten bezahlen muss?

    Soviele Fragen...

  • Hallo,

    lasse dich nicht mit unsinnigen Argumenten abwimmeln. Du hast das Recht, dich von deinem Mann zu trennen.

    Hilfe kannst du bei einer Erwerbsloseninitiative erhalten, dort kennt man solche Argumente.

    Maklerkosten werden grundsätzlich nicht übernommen.

    Wenn du zum Datum xx ausziehst, hast du ab Datum xx Anspruch auf Leistungen gemäss § 7 SGB II.

    wevell

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