Hallo,
ich lebe in einer Mietwohnung seit 10 Jahren ohne Mieterhöhung. Nun möchte die Vermieterin eine Mieterhöhung von 270,- Euro kalt auf 550,- Euro kalt. Das Schreiben erhielt ich am 26.07 die Erhöhung sollte zum 01.10 sein. Hierzu habe ich meine Zustimmung verweigert und ihr dies schriftlich mitgeteilt.
Was kann die Vermieterin jetzt tun? Was kann ich vorbeugend gegen sie tun?
Die Mieterhöhung kommt aus heiterem Himmel. Die Begründung ist, dass die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht und somit erhöht wird.
:confused:
Widerspruch gegen Mieterhöhung
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Klauspeter -
1. Oktober 2014 um 22:09 -
Erledigt
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Hallo,
ZitatWas kann die Vermieterin jetzt tun?
Klagen.
ZitatWas kann ich vorbeugend gegen sie tun?
Nichts - außer die Mieterhöhung zahlen.
Gruß!
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Bist du in einem Mieterverein?
Du solltest dich zu der Mieterhöhung von jemand fachkundigem beraten lassen.§ 558 BGB: Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. ... Bei Erhöhungen darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, ... nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze).
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