Hallo ihr lieben,
hab ganz viele Fragen und finde absolut keine Antworten.
Zur Situation: Trennung nach 12 Jahren 4 gemeinsame Kinder jeder 1 "mitgebrachtes" also jeder hat 5 Kinder.
Nach nun bald 6 Monaten absolutem Psychoterror nun eine vorrübergehende Entscheidung.
Ich möchte nach Bayern umsiedeln (momentan Ba-Wü) da meine Eltern dort leben. Kinder durfte ich wg gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht seiner seits nicht mitnehmen.
Nun haben wir einen Kompromiss erarbeitet, ich gehe mit meinem 1. Kind ( 14, Unterhalt vom Vater vorhanden) und meiner 2. geborenen (10) nach Bayern, er bleibt hier bei den verbleibenden 3 Jungs (9,6 und 3)
Er war vorher Vozzeit arbeiten, konnte wohl mit seinem Arbeitgeber klären, erst einmal Freigestellt zu sein bis Kinderbetreuung läuft (der 3 jährige kommt erst nächsten Monat in den Kiga) geht danach Stundenweiße wieder arbeiten.
Nun ist die Frage aber, da ich noch keine Anstellung habe muss ich zumindest erst einmal 2 Monate überbrücken, muss also, durch seine "Arbeitslosigkeit" erst einmal aufs "Amt". Aber wie genau läuft das ab? Muss ich von hier aus erst einen Antrag bei meinem Amt stellen, oder sollte ich mir dort nach einer angemessenen Whg schauen und dann den Antrag dort abgeben? Wer ist zuständig für evtl Kosten der ANschaffung? Ich kann schlecht hier alles mitnehmen (Waschmaschine,Staubsauger etc, da es ja hier auch benötigt wird)
Fest steht, dass erst einmal kein Unterhalt von beiden Seiten geleistet werden kann.
Außerdem kann es sein, da wir uns auf einen Zeitrahmen von 6 Monaten geeinigt haben, dass die restlichen 3 Kinder zu mir kommen dürfen.
Solange ich die 2 großen habe, kann ich denke ich leicht eine Vollzeitbeschäftigung isn Auge fassen.
Ich möchte nur nichts falsch machen, kann mir jemand sagen, an was ich denken kann und MUSS, was es zu beachten gibt usw, denn ich habe so gar keine Ahnung und das Internet teilt so viele Ideen, aber die Situationen sind immer sehr unterschiedlich und nicht zu meiner passend.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
LG
häschen