Trennung - Kinder teilen - Budeslandwechsel Umzug

  • Hallo ihr lieben,

    hab ganz viele Fragen und finde absolut keine Antworten.
    Zur Situation: Trennung nach 12 Jahren 4 gemeinsame Kinder jeder 1 "mitgebrachtes" also jeder hat 5 Kinder.
    Nach nun bald 6 Monaten absolutem Psychoterror nun eine vorrübergehende Entscheidung.

    Ich möchte nach Bayern umsiedeln (momentan Ba-Wü) da meine Eltern dort leben. Kinder durfte ich wg gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht seiner seits nicht mitnehmen.
    Nun haben wir einen Kompromiss erarbeitet, ich gehe mit meinem 1. Kind ( 14, Unterhalt vom Vater vorhanden) und meiner 2. geborenen (10) nach Bayern, er bleibt hier bei den verbleibenden 3 Jungs (9,6 und 3)
    Er war vorher Vozzeit arbeiten, konnte wohl mit seinem Arbeitgeber klären, erst einmal Freigestellt zu sein bis Kinderbetreuung läuft (der 3 jährige kommt erst nächsten Monat in den Kiga) geht danach Stundenweiße wieder arbeiten.

    Nun ist die Frage aber, da ich noch keine Anstellung habe muss ich zumindest erst einmal 2 Monate überbrücken, muss also, durch seine "Arbeitslosigkeit" erst einmal aufs "Amt". Aber wie genau läuft das ab? Muss ich von hier aus erst einen Antrag bei meinem Amt stellen, oder sollte ich mir dort nach einer angemessenen Whg schauen und dann den Antrag dort abgeben? Wer ist zuständig für evtl Kosten der ANschaffung? Ich kann schlecht hier alles mitnehmen (Waschmaschine,Staubsauger etc, da es ja hier auch benötigt wird)
    Fest steht, dass erst einmal kein Unterhalt von beiden Seiten geleistet werden kann.
    Außerdem kann es sein, da wir uns auf einen Zeitrahmen von 6 Monaten geeinigt haben, dass die restlichen 3 Kinder zu mir kommen dürfen.
    Solange ich die 2 großen habe, kann ich denke ich leicht eine Vollzeitbeschäftigung isn Auge fassen.
    Ich möchte nur nichts falsch machen, kann mir jemand sagen, an was ich denken kann und MUSS, was es zu beachten gibt usw, denn ich habe so gar keine Ahnung und das Internet teilt so viele Ideen, aber die Situationen sind immer sehr unterschiedlich und nicht zu meiner passend.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

    LG
    häschen

  • Hallo,

    Zitat

    Muss ich von hier aus erst einen Antrag bei meinem Amt stellen, oder sollte ich mir dort nach einer angemessenen Whg schauen und dann den Antrag dort abgeben?

    Kommt darauf an, ob Du Dir den Umzug leisten kannst. Wenn nicht, dann mußt Du Dich am jetzigen Wohnort bei dem JC melden und gleichzeitig einen Umzugsantrag stellen. Wenn ja, solltest Du Dich am neuen Wohnort anmelden.

    Zitat

    Wer ist zuständig für evtl Kosten der ANschaffung?

    Der Antrag macht erst Sinn, wenn Du eine eigene Wohnung hast, womit sich die Frage nach der Zuständigkeit von selbst ergibt.

    Noch eine Bemerkung in Sachen Wohnung: Deine Angaben in Sachen Kinder sind sehr schwammig und ungewiß. Das bedeutet, daß als angemessene Wohnung erstmal nur eine Wohnung für 3 Personen gelten dürfte. Damit ist aber ein erneuter Umzug schon vorprogrammiert, wenn die restlichen Kinder zu Dir ziehen. Insofern würde ich mich bereits jetzt eindeutig in Sachen Kinder einigen.

    Gruß!

  • Genau das ist aber leider das Problem, wesswegen es erst einmal so geschehen muss :( Denn er gibt mir die Zustimmung für den Umzug der Kinder nicht. Darum ja nun diese Lösung erst einmal.
    Ich denke, dass ich nur vorrübergehend Hilfe brauche, da ich schnell wieder arbeiten werde. Wenn die Kids dann kommen, kann ich mich mit dem nächsten Problem beschäftigen. Hab mich nun lang genug verrückt gemacht :( Kann nicht mehr

  • Hallo,

    was soll dir das JC genehmigen, wenn du selber nicht weisst, was du haben willst? Du solltest schon eine klare Ansage machen.
    Hast du denn schon eine neue Wohnung?

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    was soll dir das JC genehmigen, wenn du selber nicht weisst, was du haben willst? Du solltest schon eine klare Ansage machen.

    Zumal dann auch Fragen der Erstausstattung da mit rein spielen.

    Du hast in Deiner Überschrift etwas von "sehr kompliziert" reingeschrieben. Das ist die Sache nicht, sie ist sogar recht einfach, was das ALG II und Jobcenter betrifft. Kompliziert scheint eher Deine eigene sehr persönliche Ausgangslage zu sein - ob nun mit allen oder nur einen Teil der Kinder usw. Insofern sollten diese Fragen geklärt werden, bevor Du irgendwelche Schritte einleitest, die Du dann nur mit erheblichen Schwierigkeiten wieder korrigieren kannst.

    Sehr gewagt finde ich auch Deine Aussage

    Zitat

    Ich denke, dass ich nur vorrübergehend Hilfe brauche, da ich schnell wieder arbeiten werde. Wenn die Kids dann kommen, kann ich mich mit dem nächsten Problem beschäftigen.

    Wenn ich das alles richtig verstehe, hast Du dann als Alleinerziehende 5 Kinder um Dich herum. Damit in der heutigen Zeit dann einen Vollzeitjob zu finden ist eine, nun ja, sehr mutige Aussage, die zumindest meiner Erfahrung in den seltensten Fällen zutrifft.

    Gruß!

  • Also, es ist so, dass ich eine 4zimmer Wohnung in Aussicht habe mit knapp 90qm umd 290 Kaltmiete. Es ist eine Gemeindewohnung.
    Zum 1.frei...würde dort mit 2 Kinder einziehen.
    In den nächsten 6monaten kann ich voll zeit arbeiten? Da die Schule dort bis 17.00 geht.
    Wenn die anderen 3 zurück kommen geht mein mann wieder Vollzeit arbeiten, muss dann logischerweise Umterhalt bezahlen, dann falle ich in jedem Fall aus harz4 wieder raus, wenn die Rechner sstimmen.

    Meine Hauptfrage ist eigentlich auf welchem amt melde ich moch zu erst? Habe nun schon öfter gelesen das einem Umzug in ein amderes Bundesland ohne zwimgende gründe nicht zugestimmt word.
    Darum habe ich bedenken mich hier ans amt zu wenden.weiß nur eben nicht ob das rechtens ist.

    Da ich noch einige Dinge benötige da eben nur 1x vorhanden wollte ich wissen, ob umd wie ich eine art erstaustattung haben kann.

    Der Umzug der dann stattfinden würde wenn alle Kinder wieder da sind, wäre dann durch Unterhalt wieder weniger ein Problem. Da ich ja auch inder Zeit arbeiten möchte wenn noch nocht alle bei mir sind kann ich da auch zurück legen.

    Ich möchte einfach nur nicht zu lamge vom amt leben aber ohne schaff ich es leider auch erst einmal nicht.

    Vielleicht gibt es ja auch eine art Darlehen das ich dann zurück bezahlen kann?!
    Ich hab eben so gar keine Ahnung von dem ganzen und bin über jeden Tipp dankbar

  • Hallo,

    Zitat

    Also, es ist so, dass ich eine 4zimmer Wohnung in Aussicht habe mit knapp 90qm umd 290 Kaltmiete. Es ist eine Gemeindewohnung.

    Zulässig sind für 3 Personen nur 75 qm, sofern Du ALG II beziehst. Und schon da fangen also die Probleme an, denn das JC wird sich kaum darauf einlassen, daß vielleicht irgendwann mal weitere Kinder einziehen werden.

    Zitat

    eht mein mann wieder Vollzeit arbeiten, muss dann logischerweise Umterhalt bezahlen, dann falle ich in jedem Fall aus harz4 wieder raus, wenn die Rechner sstimmen.

    Vielleicht geht Dein Mann dann wieder arbeiten - eine Gewißheit hast Du jedoch nicht. Auf diese Absicht und irgendwelchen Rechnern zu vertrauen zeigt sehr viel Optimismus...

    Zitat

    Habe nun schon öfter gelesen das einem Umzug in ein amderes Bundesland ohne zwimgende gründe nicht zugestimmt word.

    Dann hast Du falsche Infos gelesen. Gerade der Umzug in ein anderes Bundesland ist einfacher als innerhalb eines Bundeslandes.

    Gruß!

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