Widerspruch und Überprüfung

  • Hallo zusammen,

    nachdem ich nun monatelang erfolglos mit meinem Jobcenter zu kämpfen hatte und bisher selbst ein Anwalt nichts erreicht hat, würde ich gern meinen extremen Fall schildern, um ggf. Tipps zu bekommen. Werde versuchen, den komplizierten Fall kurz und knapp zu beschreiben.

    Es fing an mit einer wirklich bösen Scheidung, die mich psychisch sehr mitnahm. Der folgende Streit um die Kinder war jedoch noch schlimmer. Meine Frau zog 02/2013 aus dem eigenen Haus aus. Die zwei jüngeren Töchter leben seitdem entsprechend der Umgangsregelung etwa 90 Tage im Jahr bei mir. Die älteste Tochter durfte nach heftigstem Rechtsstreit endlich 10/2013 zu mir ziehen. Die Sorge um die Kinder, alle minderjährig, macht mich bis heute noch so fertig, dass ich kaum schlafen kann.

    Obwohl teilweise bis zu 4 Personen im Haushalt leben, wurde anstelle der Übernahme der Zinsen fürs Hausdarlehen in vierteljährlichen Etappen der Zuschuss hierfür auf nun 299 Euro Regelsatz gekürzt, was zwei Personen entspricht. Laut Anwalt stehen uns jedoch 585 Euro zu, was die Darlehenszinsen decken würde. Ebenso habe ich bis heute nie Geld für die jüngeren Töchter angerechnet bekommen, obwohl ich die gerichtliche Umgangsregelung eingereicht hatte. Weiterhin wurde ich vom Anwalt aufgeklärt, dass auch Schornsteinfeger und Grundsteuer übernommen werden, was bei mir auch nie passierte.

    Da ich lange wirklich ziemlich fertig war, minderte sich mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sehr stark, auch das wurde bis heute nicht reguliert. Meine Mutter lieh mir Geld, da ich von den zu geringen Zahlungen des Jobcenters niemals über die Runden gekommen wäre. Als ich dann kaum noch in der Lage war, die Stromrechnung und besonders die Darlehen zu zahlen, beschwerte ich mich mehrfach erfolglos. Ich habe darauf hingewiesen, in der schlimmsten Phase meines Lebens zu sein. Anstelle mir zuzuhören, wurde mir unverhofft eine Eingliederungsvereinbarung zugesandt, die ich natürlich nicht unterschrieb.

    Kurz darauf kam auch schon eine Sanktion von 30 Prozent, obwohl ich vorher ein Attest vom Hausarzt und eines Neurologen vorlegte, die eine "langandauernde Belastungsstörung" diagnostizierten. Darauhin verschlechterte sich meine finanzielle Situation zusehens und die Bank kündigte die Darlehen und sperrte kurz darauf meine Konten. Das erschwerte auch die selbständige Arbeit sehr. Zu diesem Zeitpunkt, wohl schon viel zu spät, ging ich zum Anwalt, der sofort gegen die Bescheide Widerspruch erhob und für ältere Überprüfungsanträge stellte.

    Mittlerweile bin ich schon länger aufgrund meiner extrmene Schlafstörungen in regelmässiger Behandlung bei einer Facharztin für Psychosomatik. Ich gehe jetzt mal nicht weiter darauf ein, wie extrem sich das auch in den Begeliterscheinungen auswirkt. Letzte Woche dann bekam ich dann endlich ein neuer Bescheid vom Jobcenter, wo ich erwartete, dass den Widersprüchen entsprochen wird, doch weit gefehlt. Kein Wort darüber, nur die Rede von einer Sanktion über nunmehr 60%. Fast gleichzeitig kam auch ein Schreiben vom Amtsgericht, dass die Bank die Zwangsversteigerung des Hauses beantragt. Mein Anwalt sprach davon, nun gerichtliche Schritte einzuleiten, um via einstweiliger Verfügung sofort Nachzahlungen einzufordern, aber irgendwie fehlt mir da schon fast das Vertrauen, dass es mal etwas bewirkt.

    Um mal Zahlen zu nennen, musste ich mir seit 2013 ca. 17.000 Euro leihen, meist von meiner Mutter. Teilweise wurde das Geld verwendet, damit ich wieder eine Küche und Waschmaschine habe, aber fast alles waren schlicht lebensnotwendige Ausgaben - von Würde will ich also gar nicht reden. Trotzdem stapeln sich Rechnung, die allesamt existenziellen Zusammenhang haben wie Strom, Gas, Wasser oder Grundsteuer.

    In den letzten 22 Monaten summieren sich die Differenzen also wie folgt: Einkommen zu hoch angesetzt (4100 Euro), Mietzuschuss zu gering (4080 Euro), Gebäudeversicherung/Grundsteuer/Instandsetzung Haus (2040 Euro), Mitbewohner Kinder (2000 Euro) und Sanktionen (3000 Euro). Falls jemand sich wundert, dass die Werte so hoch sind, liegt es schlicht daran, dass ich dafür noch gar kein Geld bekommen habe. Damit summiert es sich also auf über 15000 Euro, die mir vorenthalten wurden und das scheint mir noch vorsichtig hochgerechnet zu sein. Mein Anwalt sieht all diese Forderungen auch als absolut gerechtfertigt an.

    Das Jobcenter hat ja den Auftrag der Existenzsicherung und falls ich mich nicht täusche, haben sie in meinem Fall wohl auch nicht unbeabsichtigt versagt. Ich bin fassunglos, wie ignorant ich dort behandelt werde und frage mich ernsthaft, ob man den Jobcenter nicht sogar auf Schmerzengeld und Schadensersatz verklagen müsste. Hätten sie mich von Anfang an korrekt berechnet und meine Beschwerden ernst genommen, hätte ich nie so viel Überziehungszinsen und Mahngebühren zahlen müssen, wäre nie in diese finaziellen Abgründe gekommen und hätte sogar das Haus erstmal halten können.

    Genau jetzt frage ich mich wieder, ob ich einfach nur blöd bin oder wie sowas bei anderen läuft. Wie kann eine Behörde so armseelig sein und die Menschen so vor die Hunde gehen lassen? Auf jeden Fall habe ich jedes Vertrauen in diesen sogenannten Sozialstaat verloren - nachdem ich 20 Jahre lang in die Kassen eingezahlt habe. Was fällt Euch dazu ein und ich bitte darum, mir nicht an den Kopf zu werfen, dass ich viel früher haette handeln müssen - ich war dazu wirklich zu fertig.

  • Hallo,

    Zitat

    Obwohl teilweise bis zu 4 Personen im Haushalt leben, wurde anstelle der Übernahme der Zinsen fürs Hausdarlehen in vierteljährlichen Etappen der Zuschuss hierfür auf nun 299 Euro Regelsatz gekürzt, was zwei Personen entspricht. Laut Anwalt stehen uns jedoch 585 Euro zu,

    Komischer Anwalt. Zusammen mit dem einen Kind bildest Du eine Bedarfsgemeinschaft (BG). Prinzipiell werden also nur die Kosten der Unterkunft (KdU) für 2 Personen gezahlt, was ja offensichtlich auch so berechnet wurde. In den 90 Tagen, in denen die 2 anderen Kinder bei Dir wohnen, bildet Ihr zusammen eine temporäre BG - und nur in dieser Zeit werden die KdU für 4 Personen übernommen.

    Zitat

    dass auch Schornsteinfeger und Grundsteuer übernommen werden, was bei mir auch nie passierte

    Naja, der Rechtsanwalt wird immer komischer. Solche Kosten werden durchaus übernommen - aber eben nur bis zu den maximalen angemessenen KdU. Hast Du meinetwegen eine Warmbelastung von 500 €, werden davon nur 300 € übernommen, wenn diese 300 € die angemessenen KdU in Deiner Kommune sind. Die restlichen 200 € in dem Beispiel müssen vom ALG-II-Bezieher dann selbst übernommen werden. Insofern kann es durchaus sein, daß die von Dir genannten Kosten in diese Decklung reinfallen.

    Zitat

    auch das wurde bis heute nicht reguliert

    Wird auch nicht sofort getan, sondern bei Selbstständigkeit erst nach der endgültigen EKS, die Du i.d.R. nach jeweils 3 Monaten liefern mußt.

    Zitat

    Kurz darauf kam auch schon eine Sanktion von 30 Prozent

    Weswegen? Wegen der nicht unterschriebenen EGV?

    Zitat

    Einkommen zu hoch angesetzt

    Das Einkommen wird anhand Deiner Belege, aber auch Deiner eigenen EKS festgesetzt. Wie also kann es dann zu hoch sein, wenn es auf Deinen eigenen Angaben beruht?

    Zitat

    Mein Anwalt sieht all diese Forderungen auch als absolut gerechtfertigt an.

    Naja - lies Dir meine Ausführungen durch: zumindest in diesen Punkten sehe ich keine "absolute Rechtfertigung", sondern eher Unvermögen des Anwaltes.

    Deine Zusammenfassung in Sachen JC ignoriere ich mal. In Sachen KdU und auch Einkommen sehe ich - wie erläutert - erstmal keine gravierende Unstimmigkeiten.

    Du solltest einen Beratungsschein (20 €) vom Amtsgericht holen und einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen - in einem Forum kann man solche Fälle nie befriedigend beantworten, weil man den ganzen Schriftverkehr und dgl. nicht kennt.

    Gru0!

  • Hi Hoppel,

    ich beantworte mal die Fragen so, wie es mir erklärt wurde.

    Prinzipiell werden also nur die Kosten der Unterkunft (KdU) für 2 Personen gezahlt, was ja offensichtlich auch so berechnet wurde. In den 90 Tagen, in denen die 2 anderen Kinder bei Dir wohnen, bildet Ihr zusammen eine temporäre BG - und nur in dieser Zeit werden die KdU für 4 Personen übernommen.


    Dazu soll es Urteile geben, dass uns Wohnraum für alle vier zusteht, da Personen "nicht teilbar" sind und somit logischerweise auch nicht alle zwei Wochen ein Umzug stattfinden kann, denn den Kindern ist nicht zuzumuten, alle zusammen in einem Zimmer/Bett zu schlafen.

    Naja, der Rechtsanwalt wird immer komischer. Solche Kosten werden durchaus übernommen - aber eben nur bis zu den maximalen angemessenen KdU. Hast Du meinetwegen eine Warmbelastung von 500 €, werden davon nur 300 € übernommen, wenn diese 300 € die angemessenen KdU in Deiner Kommune sind. Die restlichen 200 € in dem Beispiel müssen vom ALG-II-Bezieher dann selbst übernommen werden. Insofern kann es durchaus sein, daß die von Dir genannten Kosten in diese Decklung reinfallen.


    Dort bin ich ehrlich gesagt total überfragt, aber der Anwalt ist auf Sozialrecht spezialisiert und wurde mir von dern AGGA empfohlen, wo Erwerbslose vereinigt sind.

    Wird auch nicht sofort getan, sondern bei Selbstständigkeit erst nach der endgültigen EKS, die Du i.d.R. nach jeweils 3 Monaten liefern mußt.


    Meine EKS-Prognose waren jeweils für ein ganzes Jahr und immer wesentlich niedriger angesetzt als im Bescheid dann angegeben und neue EKS wurden nie angefordert. Ein Steuerbescheid für 2013 liegt noch nicht vor, was direkt mit der Trennung zu tun hat, denn meine Ex-Frau hat sämtliche Belege (Eingangsrechnungen) mitgenommen und trotz anwaltlicher Auffoderung bislang nicht zurückgegeben. Mein Steuerberater hat mit dem Finanzamt mittlerweile ausgehandelt, dass bald ein Bescheid kommt, obwohl ich momentan die Richtigkeit der Zahlen momentan nicht mit Belegen nachweisbar ist.

    Weswegen? Wegen der nicht unterschriebenen EGV?


    Es lautet auf "mangelnde Mitwirkung" mit Hinweis auf die nicht unterzeichnete EGV, ganz genau.

    Das Einkommen wird anhand Deiner Belege, aber auch Deiner eigenen EKS festgesetzt. Wie also kann es dann zu hoch sein, wenn es auf Deinen eigenen Angaben beruht?


    Siehe oben, meine Zahlen wurden nicht übernommen und das Einkommen direkt immer 50-100% höher geschätzt.

    Naja - lies Dir meine Ausführungen durch: zumindest in diesen Punkten sehe ich keine "absolute Rechtfertigung", sondern eher Unvermögen des Anwaltes. Deine Zusammenfassung in Sachen JC ignoriere ich mal. In Sachen KdU und auch Einkommen sehe ich - wie erläutert - erstmal keine gravierende Unstimmigkeiten.
    Du solltest einen Beratungsschein (20 €) vom Amtsgericht holen und einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen - in einem Forum kann man solche Fälle nie befriedigend beantworten, weil man den ganzen Schriftverkehr und dgl. nicht kennt.


    Wie erwähnt ist der Mann Anwalt für Sozialrecht und müsste sogar aufs JC spezialisiert sein. Der hat von mir den kompletten Schriftverkehr bekommen und vor 4 Monaten einen detailierten "Widerspruch" ans JC geschickt, in dem die Einwände mit Urteilen begründet waren. Bin mir jetzt nicht sicher, ob ich zB sein Schreiben hier posten dürfte.

  • Hallo,

    Zitat

    Dazu soll es Urteile geben, dass uns Wohnraum für alle vier zusteht, da Personen "nicht teilbar" sind und somit logischerweise auch nicht alle zwei Wochen ein Umzug stattfinden kann, denn den Kindern ist nicht zuzumuten, alle zusammen in einem Zimmer/Bett zu schlafen.

    Wohnraumbedarf für Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt - Umgangsecht rechtfertigt keine volle Berücksichtigung ---L 3 AS 1895/14 ER-B - LSG BWB - 27.05.2014 ---https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.…=esgb&id=171419

    Zitat

    Es lautet auf "mangelnde Mitwirkung" mit Hinweis auf die nicht unterzeichnete EGV, ganz genau.

    Wegen fehlender Mitwirkung können bis zum Nachholen der Mitwirkung die Leistungen ganz oder teilweise eingestellt werden. Fehlende Mitwirkung ist kein Sanktionsgrund. Wird eine EGV nicht unterschrieben, ist diese als Verwaltungsakt zu erlassen, seit 2011 auch kein Sanktionsgrund mehr.

    Vielleicht solltest du deinen Anwalt wechseln.

    wevell

  • Hallo,

    sorry - aber weder gibt es (Bundes-)Urteile, daß bei 90 Tage Anwesenheit in einer temporären BG die KdU 365 Tage voll übernommen werden müssen noch ist eine Sanktion wegen einer nicht unterschriebenen Sanktion rechtens (sofern das ganze nach 2011 geschehen). Auch hättest Du (oder eben Dein Anwalt) nach der Einkommensfestlegung sofort Widerspruch einlegen müssen, wobei hier auch noch zu prüfen wäre, ob die Differenz nicht eher dadurch zustande kam, daß nicht alle Betriebsausgaben in der EKS anerkannt wurden.

    Du solltest den Anwalt wechseln.

    Gruß!

  • Um mal den Anwalt eine Schonfrist zu geben, hat er bisher ein einziges Schreiben verfasst, worauf ich bisher keinerlei Reaktion vom JC mitbekam. Hatte auf die Reaktion jetzt schon fast 3 Monate gewartet, was wohl eindeutig zu lang ist.

    Wohnraumbedarf für Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt - Umgangsecht rechtfertigt keine volle Berücksichtigung ---L 3 AS 1895/14 ER-B - LSG BWB - 27.05.2014 ---https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.…=esgb&id=171419


    Da schreibt der Anwalt, dass diese Umgangsregelung bisher überhaupt nicht beachtet wurde und auch, dass es als 3 Personen gilt, jedoch führt dann weiter aus, dass der 14jährigen Tochter nicht zuzumuten ist, sich ein Schlafzimmer mit mir zu teilen und daher von 85 anstelle 75 qm2 auszugehen ist, was nach der niedersächsischer Wohnbauförderbestimmung der anzuerkennenden Wohnfläche von 4 Personen entspricht. Weiterhin bezieht er sich auf ein Urteil vom Sozialgericht Osnabrück (AZ S24 AS 319/11), dass die zugrundeliegende Tabelle der Mietobergrenzen nicht anwendbar ist und fordert daher weitere 10% mehr.

    Wegen fehlender Mitwirkung können bis zum Nachholen der Mitwirkung die Leistungen ganz oder teilweise eingestellt werden. Fehlende Mitwirkung ist kein Sanktionsgrund. Wird eine EGV nicht unterschrieben, ist diese als Verwaltungsakt zu erlassen, seit 2011 auch kein Sanktionsgrund mehr.


    Hierzu schreibt der Anwalt auch nur kurz, dass der Sanktionen widersprochen wird, da keine ausreichende Begründung vorliegt.

  • Hallo,

    Zitat

    Hatte auf die Reaktion jetzt schon fast 3 Monate gewartet, was wohl eindeutig zu lang ist.

    Nein. Das Amt hat 3 Monate Zeit - also nichts mit "eindeutig" zu lang. Abgesehen davon antwortet das JC in einem solchen Fall auch nicht Dir, sondern ausschließlich dem Anwalt.

    Zitat

    edoch führt dann weiter aus, dass der 14jährigen Tochter nicht zuzumuten ist, sich ein Schlafzimmer mit mir zu teilen und daher von 85 anstelle 75 qm2 auszugehen ist, was nach der niedersächsischer Wohnbauförderbestimmung der anzuerkennenden Wohnfläche von 4 Personen entspricht.

    Das mit dem Schlafzimmer ist die Auffassung Deines Anwaltes, hat aber auch nichts mit einem temporären Aufenthalt von gerade mal 90 Tagen zu tun. Die Wohnbauförderbestimmungen haben nichts mit ALG II zu tun und die 10% sind Sache der kommunalen Regelungen, haben aber mit Deinem Falle eigentlich nichts zu tun: Du willst ja erreichen, daß auch die beiden Kinder mit angerechnet werden.

    Ich habe keine Lust mehr, mich auf einen Ferndisput mit irgendeinem Anwalt einzulassen und kenne die Unterlagen auch nicht. Insofern bin ich raus aus dem Thema.

    Gruß!

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