brauche dringend hilfe

  • hi all

    ich versuche euch meine lage zuerklären.

    bin jetzt arbeitsuchend seit genau eine woche und leider musste ich hartz4 beantragen.

    meine gechichte wird leider etwas lang sein

    ich habe leider keine eigene wohnung mieten können weil ich schufa eintrag habe. und so habe ich mein bruder gefragt ob er für mich eine wohnung mieten kann. das hat er auch gemacht und ist auch mit eingezogen. im mietvertrag wurde ich nachträglich eingetragen.

    letzen monat wurde ich vater und dann kam noch mein job verlust. irgendwie alles auf einmal.(der kleine ist 3 wochen alt)

    kindergeld nicht beantragt
    elterngeld nicht beantragt
    arbeitslosengeld1 nicht beantragt,da müssen die überprüfen ob ich anspruch drauf habe.muss den antrag holen

    jetzt will hartz4 von mir voll die unterlagen

    meine letzte3 lohnabrechnungen( die habe ich denen als kopie gegeben)
    die letzten 3 abrechnungen von mein bruder(er verdient 1000-1100 netto)

    die wohnung was wir gemietet haben

    kaltmiete 500eu
    nebenkosten 150
    heizung 80

    meine frage wäre. können die verlangen das mein bruder die ganze miete bezahlt?? wenn es der fall wäre,dann habe ich jetzt schon mal riesen problem mit mein bruder.

    und elterngeld tuen die es mir anrechnen?? habe im internet gelesen vor der geburt des kindes gearbeitet zur haben.wird das elterngeld nicht mit angrechnet. als der kleine geboren wurde,war ich am arbeiten gewesen.
    oder sollte ich kein elterngeld beantragen?? das alles ist neuland für mich

    zur mein person

    ich kein einkommen
    frau kein einkommen
    kind kein einkommen
    bruder einkommen 1000-1100 netto

    ich bedanke mich für eure antworten

  • Hallo,

    Zitat

    können die verlangen das mein bruder die ganze miete bezahlt??

    Ihr bildet zusammen eine Haushaltsgemeinschaft, bei der der Bruder mit berücksichtigt wird.

    Zitat

    habe im internet gelesen vor der geburt des kindes gearbeitet zur haben.wird das elterngeld nicht mit angrechnet

    Falsch - in diesem Fall werden nur die ersten 300 € nicht angerechnet.

    Zitat

    oder sollte ich kein elterngeld beantragen??

    Elterngeld ist vorrangig gegenüber ALG II. Beantragst Du es nicht, wird es Dir dennoch als (fiktives) Einkommen angerechnet.

    Gruß!

  • war gerade beim amt. die haben mich sowas von aufgeregt..

    habe antrag gemacht nach 3 wochen bekam ich antwort. und die post haben die natürlich auf die alte adresse geschickt.
    ist es normal das jobcenter mehr als 5 wochen braucht für den antrag??
    ich werde jetzt mir ein anwalt holen weil diese schikane muss man nicht mit machen.

    zur mein bruder wieviel werden den abgezogen von 1000-1100eu??


    achja und noch eine frage. amt will mietbescheinigung vom vermieter. ist der mietvertrag dann ungültig ?? in dem mietvertrag stehen ja alle kosten wozu noch mietbescheinigung?? verstehe diesen ganzen chaoz nicht
    edit: kindergeld habe ich heute beantragt,es ging leider nicht vorher

    das beste ist für mich so schnell wie möglich ein job finden,bloss weg von diesen verein.will mit denen nix zur tuen haben. die reggen mich sowas von auf das ich kopfschmerzen habe.

  • Hallo,

    Ich sehe nirgendwo irgendwas von Schikane.

    Gruß!

  • der mietvertrag ist sehr sehr aktuell. den haben wir mitte august gemacht.
    kindergeld wird eh abgezogen das ohne wenn und aber. die hätten sich viel früher melden müssen wegen fehlende unterlagen. und nicht 3 wochen später. sowas tut man nicht. wenn man die erreichen will keine chance. bitte hinterlasse sie eine antwort wir melden uns bis zur 2 tage.sowas kann ja nicht angehen
    an unterlagen hat gefehlt kindergeld,und lohnabrechnung von mein bruder

    sage mir bitte was mein bruder abgezogen wird/oder kann

  • Hallo,

    Zitat

    der mietvertrag ist sehr sehr aktuell. den haben wir mitte august gemacht.

    Ja und? In den 2 Monaten danach kann sich doch die Miete schon geändert haben.

    Zitat

    kindergeld wird eh abgezogen

    Aja. Du scheinst das Wort "vorrangig" nicht richtig zu verstehen. Du hast es zu beantragen - voher kann ALG II nicht beschieden werden. Das gleiche gilt auch für das Elterngeld. Abgesehen davon - das Kindergeld wird vom ALG II abgezogen, aber dennoch bekommst Du es ja gezahlt. Aber eben von der Familienkasse. Oder willst Du nun auch noch auf diese 184 € verzichten?

    Zitat

    und nicht 3 wochen später. sowas tut man nicht

    Naja. Du hast 3 Wochen nach Geburt des Kindes ja nicht mal Kinder- oder Elterngeld auch nur beantragt. Sowas tut man nicht.

    Zitat

    wenn man die erreichen will keine chance

    Einerseits beschwerst Du Dich über die in Deinen Augen zu lange Bearbeitungszeit, andererseits darüber, daß Dein Sachbearbeiter nicht sofort telefonisch erreichbar wäre. Ist irgendwie widersprüchlich: wenn er ständig telefonisch erreichbar wäre, käme er nicht zum Bearbeiten von Anträgen...

    Zitat

    an unterlagen hat gefehlt kindergeld,und lohnabrechnung von mein bruder

    Und Elterngeld. Und Mietbescheinigung....

    Zitat

    sage mir bitte was mein bruder abgezogen wird/oder kann

    Das kann ich Dir nicht sagen, da ja noch nicht einmal feststeht, welches Einkommen ihr selbst habt und wie hoch also das aufstockende ALG II ausfallen würde.

    Gruß!

  • hoppel ich habe garkein einkommen

    kindergeld elterngeld konnte ich erst heute beantragen.weil ich die geburtsurkunde nicht hatte. wegen der urkunde hatte was mit mein status zur tuen. da ich zurzeit staatenlos bin.
    das weiss amt ja. so jetzt weisst du etwas mehr.

    an geld einkommen ist zurzeit nix da..

    nur das geld von mein bruder
    er hat auch bis jetzt die miete gezahlt besser,gesagt die miete für oktober.und september habe ich das meiste an miete zahlen müssen.weil ich zur dritt bin.

    an geld ist nur das von mein bruder sonst nix. weder kindergeld elterngeld oder sonst was. kindergeldkasse braucht ja auch eine zeit bis es bearbeitet ist. das gleiche gilt ja für elterngeld. dieses geld können die ja eh abziehen.weil es wird ja eh alles ein aufmal kommen. also nachzahlung. es sei hartz4 gibt mir das geld im vorraus und die kassieren es später.das ist mir auch klar und bewusst.

    die frage ist und lautet was wird mein bruder abgezogen. weil möchte ehrlich gesagt kein stress mit ihm wegen euros. er kann und will mich natürlich nicht versorgen.

    und zur mietvertrag was soll sich bitte innerhalb 2 monate geändert haben?? die miete ist immernoch 500+150nebenkosten

    pro person 50eu nebenkosten heizung ist wiederum extra 80eu.

    im mietvertrag war mein bruder erst eingetragen,dann kam ich dazu. zur not lasse ich das von mein bruder ausstellen. wie hoch ich zahlen muss an miete. die meiste miete muss ich eh übernehmen. erstens hat er die wohnung extra für mich angemietet,weil ich sonst nie eine wohznung bekommen hätte. weil ich ein schufa eintrag habe.

  • Hallo,

    Zitat

    ich habe garkein einkommen

    Ja, zur Zeit. Aber Du hast eben Anspruch auf Kindergeld und - vor allem - Elterngeld. Und das ist halt Einkommen. Solange also die Höhe des Elterngeldes nicht feststeht, wirst Du auch kaum einen Bescheid vom JC bekommen, denn das Elterngeld kann ja meinetwegen 350 €, aber auch 850 € betragen.

    Zitat

    da ich zurzeit staatenlos bin

    Damit spielen dann auch noch u.U. ausländerrechtliche Fragen in die ganze Sache hinein, die eine Bearbeitung durch das JC noch weiter verkomplizieren.

    Zitat

    die frage ist und lautet was wird mein bruder abgezogen. weil möchte ehrlich gesagt kein stress mit ihm wegen euros. er kann und will mich natürlich nicht versorgen.

    Das kann ich Dir immer noch nicht sagen. Und in Sachen Streß - welche Alternative hast Du denn? Eben.

    Zitat

    und zur mietvertrag was soll sich bitte innerhalb 2 monate geändert haben??

    Die Miete? Ein Vermieter kann jederzeit (im Rahmen der gesetzliochen Bestimmungen und der Betriebskostenabsrechnung) die Miete erhöhen (oder niedriger machen).

    Zitat

    zur not lasse ich das von mein bruder ausstellen. wie hoch ich zahlen muss an miete.

    Das wird das JC in keinem Fall interessieren.

    Gruß!

  • naja ich habe sogut wie den deutschen pass. kann sein morgen übermorgen aber auf jedenfall die tagen. deswegen ist mein status zurzeit staatenlos.da kann jobcenter nix dran machen. auch staatenlose haben anspruch.

    und elterngeld was soll ich bekommen?? den ganz normalen betrag,wurde ja leider arbeitslos und ich denke nicht das ich da mehr als 300 bekommen werde. wegen elterngeld wollten die nicht mal ein bescheid haben.nur wegen kindergeld

    das wichtigste ist arbeit finden und weg vom hartz4.

    von mein bruder werden die höchstens 200eu abziehen dürfen.rest muss für ihm bleiben so 850eu muss er schon haben müssen.

  • Hallo,

    Zitat

    da kann jobcenter nix dran machen. auch staatenlose haben anspruch.

    Zitat

    und elterngeld was soll ich bekommen?? den ganz normalen betrag,wurde ja leider arbeitslos und ich denke nicht das ich da mehr als 300 bekommen werde

    Zitat

    von mein bruder werden die höchstens 200eu abziehen dürfen.rest muss für ihm bleiben so 850eu muss er schon haben müssen.

    Da Du offensichtlich besser als ich die rechtlichen Grundlagen kennst, verzichte ich auf weitere Antworten. Auch wenn alle drei Aussagen von Dir falsch oder unzulässigerweise pauschalisiert sind.

    Gruß!

  • naja besser würde ich nicht sagen. aber etwas weiss ich auch

    staatenlose haben anspruch ist so.kann ja nicht sein das man staatenlos ist und man keine hilfe bekommt. mir gehts nur um mein bruder seine kosten mehr nicht. all das andere ist mir selbst bekannt.

    ich war doch gerade beim amt die bearbeiten mein antrag. eine ablehnung dürfen die eh nicht schicken. auch wenn ich staatenlos bin.

    kindergeld kommt nachzahlung
    elterngeld nachzahlung

    habe ja alles gestern beantragt.
    und regge dich nicht,auf mich als besser wisser hin zustellen. würde ich es besser wissen,würde ich bestimmt nicht fragen.

    damit du weisst staatenlose haben anspruch.

  • Hallo,

    Zitat

    taatenlose haben anspruch ist so

    Zitat

    damit du weisst staatenlose haben anspruch.

    Auch wenn Du es pausenlos wiederholst: die Aussage ist sp pauschal nicht richtig. Staatenlose können Anspruch auf ALG II, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    Zitat

    eine ablehnung dürfen die eh nicht schicken

    Selten so gelacht.

    Gruß!

  • ablehnung wird es keine geben. denkst du ich bin doof oder was?? kenne die gesetze etwas. nur gehts mir hier um mein bruder. jetzt gehe ich zur caritas die werden es ausrechnen und keine komishce antworten geben. und hier sagen selten so gelacht.
    ablehnung wird es keine geben. werde die die tagen die bewilligung posten.vorrausetzungen erfüllen?? gibs keine

    ein asylant bekommt auch geld. und ich bin kein asylant damit du es weisst.

  • hast mich sauer mich gemacht. du sagst kennst dich aus und postes mir keine zahlen fakten.
    das was ich bekommen werde ist mir klar. gibs ja online rechner aber die ist nicht für gemeinschaft gedacht. finde es traurig das du mir keine vernünftige antwort schreibst.

  • so hoppel danke für deine mühe und zeit

    aber deine infos waren nicht richtig. dank dir war ich bis jetzt bei caritas.
    die frau von caritas musste sich nicht tot lachen oder sonst was. oder witze machen. die war eher geschockt was für ilegale bearteitung gemacht wurde.

    als erstes damit du besser weisst
    staatenlose haben in deutschland anspruch auf hilfe. mit duldung oder aufenthaltserlaubniss. deutschland ist ein sozial staat. ich habe die gleiche rechte wie du auch hier.
    als 2tes

    mein bruder bildet mit mir keine gemeinschaft sondern ein wg. das bedeutet das er von 1100 vielleicht mal 200 zahlen muss.
    und der darf auch nicht dazu berechnet werden,falls ja hat die chefin vom amt gesagt sofort zur ihr hin gehen.und die bügelt das gerade.
    er muss nur sein mietanteil zahlen müssen.

    solche infos habe ich eigentlich erwartet und nicht solche wo man sagt. selten gelacht oder oder. hätte ich keine hilfe gebraucht wäre ich jetzt nicht hier und stelle fragen.

    ich finde es nicht schön von dir als ich sagte staatenlos,dann hast du geschrieben das wiederum verlängert die bearbeitunsgzeit.
    merke dir eins in deutschland sind alle menschen gleich vorm gesetz.ich will dir auch nix unterstellen ausländerhass oder sonst was. nur hättes mir sagen können. da kenne ich mich leider nicht aus mit dem ausländergesetz und co.
    was ich dich die ganze zeit gefragt hatte war.muss meine bruder für meine kosten aufkommen. du sagtes wohngemeinschaft.. naja jetzt hat sich die sache ja erledigt dank der frau vom caritas. und die frau vom caritas sagte wenn der bescheid da ist sofort zur mir kommen.ich rechne alles aus.

    so danke für deine zeit und lache dich weiter aus.

    dachtes wohl ich verschwende meine zeit damit du dich auslachen kannst. bin enttäuscht von dir

  • Hallo,

    nun lache ich tatsächlich weiter. Aber eigentlich darüber, daß Du meine Antworten offensichtlich nicht verstehen willst.

    Zitat

    staatenlose haben in deutschland anspruch auf hilfe. mit duldung oder aufenthaltserlaubniss.

    Ja und? was habe ich wohl geschrieben:

    Zitat

    Staatenlose können Anspruch auf ALG II, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    Ich habe nirgendwo geschrieben, daß Staatenlose prinzipiell keinen Anspruch haben können, sondern habe mich gegen Deine pauschalen (und auch jetzt noch wiederholten) Aussage gewehrt, daß Staatenlose generell einen Anspruch auf ALG II haben.

    Zitat

    mein bruder bildet mit mir keine gemeinschaft sondern ein wg

    Zitat

    du sagtes wohngemeinschaft

    Mal abgesehen daß eine WG auch eine Wohngemeinschaft ist, seid Ihr 1. keine WG und 2. habe ich dazu das geschrieben:

    Zitat

    Ihr bildet zusammen eine Haushaltsgemeinschaft

    Von Wohngemeinschaft kein Wort.

    Deine Aussage

    Zitat

    eine ablehnung dürfen die eh nicht schicken

    schließlich ist wirklich zum Lachen: wieso sollte ein Amt einen Antrag nicht ablehnen dürfen?

    Lesen müßte man können, dann würde man auch die Hilfe bekommen, die man sucht.

    Gruß!

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