Freibeträge bei Sozialgeld

  • Hallo,

    brauche dringend Hilfe.

    Ich beziehe volle EM-Rente auf Zeit und habe Lohn aus einer WFBM, lebe mit meinem erwerbsfähigen Partner zusammen. Er bezieht ALG II und ich bin in seiner BG. Nun haben wir bzw. noch folgendes Problem: Heute kam der geänderte Bescheid da wir Widerspruch gegen den ersten eingelegt hatten. Es werden ja vom Einkommen 100 € abgezogen und 20% wenn das Einkommen zwischen 100€ und 1000€ liegt. Zum Einkommen zählen ja mein Lohn und meine Rente, hab ich hier auf der Seite gelesen.

    In dem Bescheid der kam steht aber, dass keine 100€ Freibetrag abgezogen werden da ich Rente auf Zeit habe. Ist das wirklich so??? Zudem werden mir 30% vom Lohn abgezogen aber eben nur vom Lohn und nicht von der Rente. Ich habe aber gelesen das auch EM-Rente als Einkommen zählt, steht sogar in dem Merkblatt zu SGB II. Ist das rechtens was das Jobcenter hier veranschlagt oder versuchen die es mit weniger zu rechnen.

    Auch bei den Kosten für Unterkunft und Heizung habe ich eine Frage. Wir besorgen das Heizöl selbst, hierfür legen wir monatlich 100€ auf Seite. Das Amt zahlt NICHTS für Heizkosten. Nur die Kaltmiet + Nebenkosten werden berücksichtigt. Muss ich nachweisen wie viel ich für Öl ausgehe???

    Bitte helft mir, da ich mit meinem Latein am Ende bin.

  • Hallo,

    die Rechnungen der Öl-Lieferung müssen dem JC eingereicht werden, damit diese berücksichtigt werden können. Was war denn im Vorjahr?

    Rente ist Einkommen, aber kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Deshalb können auch keine Freibeträge für Erwerbseinkommen angerechnet werden.

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    Zum Einkommen zählen ja mein Lohn und meine Rente

    Die Rente ist zwar Einkommen, welches angerechnet wird, aber eben keine Einkunft aus Erwerbstätigkeit. Daher werden bei Rentenbezug weder der Freibetrag von 100 € noch die anderen Freibeträge abgezogen. Abgesehen davon würdest Du bei Lohn und Rente auch nicht 200 € Freibeträge (also für jede Einkommensart jeweils 100 €), sondern nur insgesamt 100 €.

    Gruß!

  • Hallo,

    danke für die Antworten ;).

    Okay von der Rente keine Freibeträge. Gut zu wissen. Wusste ich nicht.
    Wir sind erst umgezogen, deswegen gibt es kein vorherige Öl Rechnung.

    Aber stimmt es, dass bei Rente auf Zeit der Grundfreibetrag nicht abgezogen wird? Ich habe schon im Internet geschaut aber keine Antwort darauf gefunden.

    Ich ziehe schon in Erwägung rechtlichen Rat einzuholen.

    Danke schon mal für die Hilfe

  • Guten morgen,

    sorry habe die Frage falsch gestellt. Von meinem Lohn wird kein Grundfreibetrag abgezogen sondern nur 30 %. Die Begründung war, dass ich Rente auf Zeit bekomme. Gut von der Rente wird nichts abgezogen aber warum von meinem Lohn auch nicht die 100 €? Das versteht ich nicht.

    Danke im voraus.

  • Hallo,

    prinzipiell ist das richtig. Da es sich aber um eine Werkstatt für Behinderte handelt, solltest Du den Mehrbedarf für Teilhabe am Arbeitsleben geltend machen können, was im Endeffekt mehr ausmacht als die 100 €.

    Gruß!

    Gruß!

  • Hallöchen,

    ich hab das immer so verstanden, dass man die Teilhabe zum Arbeitsleben machen muss oder so. Also ich hatte das gemacht diese Teilhabe. Leider hab ich nichts im Netz darüber gefunden. Muss mal eine ausgiebige Recherche betreiben.
    Also falls dazu einer was weiss, bin ich sehr interessiert.

    Danke an alle :D

  • So habe was gefunden. Teilhabe am Arbeitsleben hatte ich schon als ich in der WFBM angefangen habe. Bekam ich für 27 Monate, hat sich also erledigt. Laut dem Merkblatt der Arbeitsagentur.

    Nun meine ursprüngliche Frage: Stimmt es das der Grundfreibetrag vom Lohn nach acht abgezogen wird, wenn man dazu Rente auf Zeit bekommt? Oder versucht das Amt mal wieder Geld zu sparen?

    Ich werd echt noch wahnsinnig mit dem Amt. Am besten mein Partner sucht sich wieder eine eigene Wohnung, dann erhält er sein volles ALG II und ich meine Grundsicherung. Also der Staat macht es einem echt schwer. Als ich im Berufsbildungsbereich der Werkstatt war, hatte ich für mich über 1100 Euro. Jetzt sollen wir mit etwas über 1000 auskommen, obwohl die Ausgaben höher sind.

    Irgendwie versteht ich das System nicht. Meine Schwester kommt mit Kind auf monatlich 1200 € und bekommt noch aufgestockt vom Amt. Sie verdient so 850 € Rest ist UVG und Kindergeld.

    Bevor ich mich in Rage schreib, mach ich erstmal Schluss.

  • Hallo,

    wenn du Leistung nach dem SGB XII bekommst, lies bitte § 82 SGB XII, dort heisst es unter Abs. 3:

    "(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner einBetrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit
    der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der
    Anlage zu § 28. Abweichend von Satz 1 ist bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
    von dem Entgelt ein Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 25 vom Hundert des
    diesen Betrag übersteigenden Entgelts abzusetzen...."

    wevell

  • Hallo Wevell,

    ich erhalte Leistungen nach dem SGB II nicht nach SGB XII. Ich beziehe befristete EM-Rente und WFBM Lohn, da mein Partner erwerbsfähig ist muss ich ja SGB II Leistungen beantragen.

    Nun wurde mir aber mitgeteilt, da ich Rente auf Zeit habe, wird bei mir kein Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. Macht aber doch kein Sinn, da ja von der Rente sowieso nichts abgezogen wird. Lediglich werden mir 30 % von meinem Lohn abgezogen.

    Im Internet finde ich nichts dazu, nur dass eben vom Einkommen der Grundfreibetrag und zwischen 100 und 1000 € nochmals 20% abgezogen werden. Was stimmt denn nun, dass Gesetz oder die Aussage vom Jobcenter. Ich recherchieren und recherchieren und finde nichts zu der Aussage vom Amt.

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