Hallo,
ich bitte um Nachsicht, dass ich meinen akt. Versicherungsstatus & Lebensumstände etwas ausführlicher schildere, aber ich bin in einer für mich aussichtslosen Situation: erkrankt, ohne gültige Gesundheitskarte, Kranken-/Pflegeversicherungsschutz und hoher Krankenkassen-Beitrags-Nachforderungen...
In 2012 habe ich zeitlich befristet - wenn man so will, in einem Prekären Arbeitsverhältniss - 5 Monate an Bord eines Schiffes gearbeitet. Während dieses Zeit war ich über die Reederei krankenversichert. Eine dementsprechende Bescheinigung der Reederei habe ich meiner langjährigen gesetzlichen Krankenkasse vor Antritt der Vertragslaufzeit geschickt. Beim Jobcenter habe ich mich ordnungsgemäß abgemeldet und den zeitlich befristeten Arbeitsvertrag vorgelegt.
Nach der Zeit an Bord folgen 2 Monate Landurlaub. Zu einem in Aussicht gestellten Folgevertrag nach dem Urlaub ist es nicht gekommen, sodass ich mich notgedrungen 4 1/2 Monate später, nach erfolgloser Jobsuche, wieder beim Jobcenter gemeldet und meiner Krankenkasse ein Mitgliedsantrag gefaxt (mit Faxbestätigung) habe. Während dieser 4 1/2 Monate hatte ich kein Einkommen und habe mich von meinen hart erarbeiteten Schiffsreserven (7-Tage-Woche, 10-14 h tgl., Stundenlohn 5-5,50 Euro) gelebt und meine laufenden Kosten getragen.
Da ich beim JC sämtliche, zur Antragstellung notwendige Unterlagen (3-Mon.-Kto, Kopie vom Pass + KV-Karte, Gehaltsbescheinigungen etc.), eingereicht habe, erhielt ich einen positiven Bescheid mit der Zusatzbemerkung, dass ich für diesen Zeitraum kranken- und pflegeversicht + beim Rententräger gemeldet bin. Termine bei meiner Bearbeiterin in JC habe ich wahrgenommen. Daher bin ich davon ausgegangen, dass mein Krankenversicherungverhältnis geklärt ist und alles in geordneten Bahnen läuft.
Erst zum Ende dieses Bewilligungzeitraumes - Ende 2013 - habe ich eine Aufforderung der Leistungsabteilung des JC erhalten, meine Mitgliedsbescheinigung bei der Krankenkasse nachzureichen, da dort laut Krankenkasse keine Mitgliedschaft besteht. Dieses und viele andere Anschreiben habe ich nicht geöffnet, da ich mich zu diesem Zeitpunkt bereits in einem seelischen und gesundheitlichen Ausnahmezustand befand. Aus der heutigen Perspektive betrachtet eine "Zeit der Dunkelheit", in der ich mich immer mehr isoliert, sämtliche Sozialkontakte vernachlässigt habe und aufgrund meines Gesundheitszustandes mein Aktionsradius eingeschränkt war.... Während dieser "Lebenskrise" hat das JC mehrere Sanktionen verhängt und anscheinend keinerlei Beiträge an meine Krankenkasse abgeführt.
Inzwischen habe ich mich wieder ein wenig "berappelt"... und versuche, neuen Lebensmut zu fassen und alles wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Zu diesem Zweck habe ich dem JC ein Anschreiben zur Klärung meiner derzeitigen Lebenssituation geschickt und alle angemahnten Unterlagen nachgereicht. Einschließlich einer Kopie meines Mitgliedsantrages bei der Krankenkasse inkl. Faxbestätigung von Anfang 2013. Ebenfalls habe ich mich schriftlich an meine Krankenkasse gewendet und den Original-Mitgliedsantrag inkl. Faxbestätigung + akt. Paßbild, mit Bitte um Aushändigung einer Gesundheitskarte, verschickt.
Derzeit habe ich keinerlei Reaktionen auf mein Anschreiben von Seiten des Jobcenters erhalten, u.a. zu meinem Kranken-/Pflegeversicherungsstatus. Die Krankenkasse hat mir eine Aufforderung zur Zahlung einer höheren 3stelligen Summe zur Begleichung meiner Beitragsrückstände bis zum 15. des Folgemonats geschickt. Eine akt. gültige Gesundheitskarte bzw. eine Faxbestätigung über meine Mitgliedschaft und die Übernahme der Kosten, um einen Arzt aufsuchen zu können, habe ich bisher nicht erhalten. Die geforderte Summe der KK kann (und will) ich in absehbarer Zeit nicht leisten, da ich über keinerlei finanzielle Reserven verfüge und alle Anträge bzw. Unterlagen vorliegen.
Meine Fragen:
- Kann das JC die Beitragszahlungen (rückwirkend) aufgrund einer fehlenden Kopie des Mitgliedsantrages bei der KK komplett streichen?
- Übernimmt bzw. ist das JC verpflichtet, bei Nachreichung des Mitgliedsantrages, die Beitragszahlung an die KK zu übernehmen?
- Wie lege ich rechtswirksam Widerspruch gegen den Bescheid und die damit verbundene Zahlungsaufforderung bei der KK ein? In welcher Form muß ich die Leistungsabt. des JC darüber informieren?
- Ist die KK verpflichtet, auch während der ungeklärten Beitragszahlung-Forderungen, eine akt. Gesundheitskarte auszustellen?
- Welche gesetzliche KK ist verpflichtet, Empfänger von ALG II (ggf. auch ohne lückenlosen Versicherungsschutz) aufzunehmen?
Über aussagekräftige Antworten auf meine Fragen oder Tipps würde ich mich sehr freuen. Damit ich endlich wieder einen geklärten Versicherungsstatus habe, zum Arzt gehen kann und somit wieder aktiv am Leben teilhaben kann.
Vielen Dank und Gruß
Herz 3