Aufstocker und Mietzahlung

  • Hallo, bitte um eure Hilfe, aus euer Erfahrung und/ oder Wissen heraus.

    Folgende Problematik:
    Job im Restaurant Gehalt für August kommt am 10 September.
    Jobwechsel in eine Filiale Gehalt für September kommt am 30. September.

    Jobcenter hat Miete für September (anteilig 3/4€) schon Anfang September gezahlt.

    Folgende Forderung:
    Zurück Zahlung der Miete für September da zwei Gehälter gebucht wurden im Monat September.

    Weitere Probleme:
    Da folgende Person aufstockt ist eine Rückzahlung nur in Raten möglich. Was schon schwer ist. Es entsteht ein Rattenschwanz, ein Mietrückstand, der folgenden Mieten und Miete für September der NIE möglich mehr ist auszugleichen.

    Das soll laut Jobcenter ein Gesetz sein was existiert. Mag sein, es muss aber eine Alternative für dieses Problem geben.
    Oder?

    Stellt euch vor. Ein Kredit der NIE mehr rückzahlbar ist. Kann man ja froh sein das es kein Zins darauf gibt.

  • Hallo,

    es gilt das sogenannte "Zuflussprinzip", d.h.; dass das Einkommen in dem Monat gegen das ALG II aufgerechnet wird, in dem es ausgezahlt wird. Es wäre also egal, ob ein oder 2 Gehälter gezahlt wurden.

    Die Rückzahlung darf in Höhe von 10% des Regelbedarfes erfolgen.

    Warum wurde die Miete nur zum Teil gezahlt?

    wevell

  • Wie in der Überschrift, geht es um einen Aufstocker. Das Jobcenter zahlt 300€ und der Rest 100€ der Aufstocker.
    Kannst du mit das "zufallsprinzip" genau erklären oder mir einen Link geben wo ich das genau nachlesen kann?

  • Also interessiert nicht das das eine Gehalt von was am 10 September für die Lebensversorgung im September war und das Gehalt Ende September für die Lebensversorgung für den Oktober!?
    Das man schon Schulden bei Personen xyz nehmen musste um Anfang September über die Runden zu kommen. Nein, jetzt hat man Schulden bei Person xyz und bei dem Jobcenter, weil 2 Gehälter kamen in einem Monat. Die, ich wiederhole, für die Unterhaltsversorgung zwei verschiedener Monate war.

  • Hallo,

    es zählt der Tag des Geldeinganges.

    Was sagst du zu folgendem Beispiel:
    Person zyx erhält letzten Lohn von 2.000,00 € am 31.10. und kein Anspruch auf ALG I. Person zyx erhält am 01.11. volles ALG II. Der Lohn soll den Lebensunterhalt für November abdecken und das ALG II auch für November. Auch hier "Zuflussprinzip".

    wevell

  • Ich glaube es hilft das ich hier in realen Zahlen schreibe.

    10.09. Geldeingang für September 600€. Regelbedarf nicht gedeckt, muss aufgestockt werden indem Jobcenter 3/4 der Miete Kosten trägt.
    30.09. Geldeingang für Oktober 700€. Regelbedarf wieder nicht gedeckt, muss aufgestockt werden indem Jobcenter FAST wieder 3/4 der Miete trägt.
    Jobcenter sagt: "sie haben zwar das Geld gebraucht um zu Leben, Nahrung, Klamotten, Fixkosten ihr mietanteil für beide Monate zuzahlen. Aber da beide Gehälter in einem Monat gebucht wurden soll das Gesetz sein das es beides zusammen gezählt wird und nun im September kein bedarf da war das das Jobcenter ihren Anteil der Miete trägt.
    Das die Kosten für den Aufstocker gleich bleiben, das Gehalt auch regelmäßig gleich gezahlt wurde ist Fakt. Nur die Buchung hatte sich um 11 Tage verschoben vom ehemaligen Arbeitgeber. Dadurch Zahl das Amt für den Aufstocker für September ihren mietanteil nicht.
    Das ist also normal?

    Das wäre ja bei mir auch mal blöd wenn ich immer zum 01. bekomme, dann mal am 31./30. und mein Chef sagt:" äh ne du hast in diesem Monat schon Gehalt bekommen, siehe 01. dann bekommst du diesen Monat nix o.O äh wie?,

  • Hallo,

    das JC handelt nach den Vorgaben des SGB II. Leider sind dort bestimmte Regeln zu beachten.

    Es kann sogar noch schlimmer kommen: Sollte während des ALG II-Bezuges eine Erstattung ( Steuer, Heizkosten ) zufliessen, die aus einer Zeit ohne ALG II-Bezug stammt: Zuflussprinzip, also anrechenbares Einkommen

    wevell

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!