Kostenübernahme Hausrat- und Haftpflichtversicherung

  • Hallo zusammen,
    ich bin laut Mietvertrag dazu angehalten eine (Hausrat- und) Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bisher habe ich dies nicht getan, da "bei mir nicht viel zu holen" ;) ist und ich im EG wohne...

    Meines Wissens übernimmt das Jobcenter notwendige Versicherungen, wie Riesterrente etc. ...

    Frage:
    Sind o.g. Versicherungen sogenannte notwendige Versicherungen mit Kostenübernahme durch das JC?
    und falls ja...
    Kann man diese Versicherungen nach Einzug in eine Wohnung abschließen und als veränderten Kostenpunkt dem JC mitteilen?

    Vielen Dank für hilfreiche Tipps!
    Gruß, Herz 3

  • Hallo Wevell, vielen herzlich Dank für den LINK - genau die Info, die ich benötigt habe ;)

    Der Abschluss einer priv. Haftpflichtversicherung ist Bestandteil meines Mietvertrages (habe dies bisher aber noch nicht getan...).
    Gegen den Abschluß einer Hausratversicherung habe ich mich bei Mietvertragsunterzeichnung geweigert und diese Klausel wurde aus dem Vertrag gestrichen.

    Auszug Link: "...dass der Leistungsberechtigte die Verpflichtung zum Abschluss der Haftpflichtversicherung in dem Vertrag eingegangen ist, der ihm auch die Unterkunft sichert. Die hiermit im Ergebnis verbundene Privilegierung der betroffenen Leistungsberechtigten ist von der Allgemeinheit hinzunehmen."

    Jetzt kann ich mir Gedanken machen, ob ich der o.g. Verpflichtung im Mietvertrag nachkomme, welche Anbieter/Kosten es für HV gibt - insbesondere im Zusammenhang mit Wohnraum etc. ....

    Gruß, Herz 3

  • Hallo,

    Zitat

    Der Abschluss einer priv. Haftpflichtversicherung ist Bestandteil meines Mietvertrages

    Eine solche Verpflichtung ist nicht rechtens. Der Abschluß einer solchen Versicherung ist alleinige Sache des Versicherungsnehmers und kann auch durch einen Vermieter nicht vorgeschrieben werden. Daran ändert außerhalb Hamburgs auch nicht das von wevell zitierte Urteil.

    Im übrigen würde eine solche Versicherung die Nebenkosten in die Höhe treiben, was dann u.U. wieder mit den angemessenen Kosten der Unterkunft zu tun hätte. Werden also durch eine solche Versicherung die angemessenen KdU überschritten werden, wäre das JC berechtigt, ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten.

    Schließlich und endlich wäre bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung von Bedeutung, warum Du dieser Verpflichtung bisher nicht nachgekommen bist und Dich erst zu einem Zeitpunkt darauf besinnst, zu dem Du staatliche Leistungen empfängst. Das ist allein schon ein Widerspruch in sich - Du hast somit gegen Deine von Dir eingeforderte Mietklausel solange verstoßen, wie Du keine Grundsicherung erhalten hast. Ich wünsche viel Spaß dabei, dies im Widerspruchs- und Klageverfahren zu begründen...

    Gruß!

  • Hallo Hoppel, vielen Dank für deine Anmerkungen.

    Bin kein "über"versicherter Mensch und will auch nicht künstlich meine KdU, bei derzeitigem Empfang von staatlichen Leistungen, in die Höhe treiben... sondern bin generell gerade dabei "Ordnung" zu schaffen. ;) ...vielleicht "altersbedingtes erhöhtes Sicherheitsbedürfnis"!

    Notwendigkeit Haftpflichtversicherung?

    Gruß, Herz 3

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!