Hallo zusammen,
das JC übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung (Grundmiete, Heizung, NK). Die Strom- und Koch-Gas-Kosten müssen - meines Wissens - aus dem Regelbedarf geleistet werden. Habe eine Zentralheizung...
Frage:
Gibt es zu o.g. Kostenübernahmen aktuellere ALG II-Gesetze?
Mit welchem % bzw. Kosten-Anteil werden die Strom- und Koch-Gas-Kosten im Regelbedarf/pro Person "vom Staat" kalkuliert?
Danke für Infos!
Gruß, Herz 3