Hallo Zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe mich gerade, eigens für diese - für uns - sehr wichtige Frage hier registriert.
Also, wir - eine Familie mit 2 Kindern - beziehen im Moment zu 3/4 Hartz 4, das heißt Ich bekomme für mich und die beiden Kinder ALG II, mein Mann befindet sich momentan in einer schulischen Ausbildung und bekommt Schüler-BAföG. Wir wohnen derzeit in einer 3,5 Zimmer Wohnung und möchte nun gerne in eine 4,5 Zimmer Wohnung umziehen da die Kinder (Junge und Mädchen) 7 Jahre Altersunterschied haben und demnach, abgesehen von der Geschlechterfrage ein gemeinsames Zimmer nicht in Frage kommt. Zur Zeit schläft der Kleine noch bei uns im Schlafzimmer, das war in den ersten 8 Monaten aus medizinischen Gründen eh unumgänglich, daher also kein Problem. Mittlerweile ist das nicht mehr nötig und langsam auch problematisch. Der Kleine, hat mittlerweile nicht mehr diesen tiefen Babyschlaf und wird durch unsere natürlichen Schlafgeräusche (Umdrehen, Schnarchen usw.) in der Nacht immer wieder wach. Ebenso, wird er für seine Flasche noch 2 Mal die Nacht wach, was dann wiederrum meinen Mann "stört" der um 5 Uhr aufstehen muss. Mit anderen Worten, so gehts nicht weiter - wir brauchen was größeres.
Grundsätzlich steht uns für vier Personen ja eh eine größere Wohnung zu - schön und gut. Die Angemessenheitsgrenze für vier Pers. liegt hier in Duisburg bei 95m² und 593,75 € Bruttokaltmiete (also Kaltmiete + Nebenkosten). Nun ist es aber so, das sich - zu diesen Konditionen, nicht nur in unserem gewünschten Stadtteil (wegen der Schule wollen wir eigt hier bleiben) keine Wohnung finden lässt, sondern auch in der gesamten Stadt, ist zu diesem Preis keine Wohnung dieser Größe zu fiinden. Wo gibt es schon Wohnungen mit 4 Zimmern und mindestens 90m² für höchstens 450€ Kaltmiete (denn man muss ja bei der Wohnungsgröße auch mit mindestens 140€ Nebenkosten rechnen - wenn man GLÜCK hat!) ?
Jedenfalls, haben wir nun eine Wohnung gefunden - diese ist 110m² groß und kostet Bruttokalt 595€ - diese wurde nun abgelehnt mit der Begründung 15m² zu groß und - lachhaften 1,25€ zu teuer. Der Vermieter wäre sofort bereit diese 1,25€ runter zu gehen - klar, welcher Vermieter nicht. Aber, das Jobcenter weigert sich wegen dieser 15m² trotzdem die Wohnung zu bewilligen. Nun spielen wir natürlich mit dem Gedanken, ohne Bewilligung umzuziehen. Die Frage die sich uns stellt ist natürlich nur - was kommt dann finanziell.
Eine der diversen Damen die ich im Serviecenter am Telefon hatte sagte mir, das dann die Miete nur im Rahmen der angemessenen Größe übernommen werden würde - also das also quasi die Warmmiete von der 110m² großen Wohnung, runter gerechnet werden würde auf eine 95m² große Wohnung. Das würde in unserem Fall folgendes heißen :
Die Wohnung kostet 765€ warm.
765€ / 110m² = 6,95€/m²
6,95€ x 95m² = 660,68€ die das Jobcenter übernehmen müsste !!?!?!
Ist diese Berechnung nun richtig oder nicht? Google sagt nämlich immer wieder, das nur die Kosten der vorherigen Wohnung bei einem solchen, nicht genehmigten Umzug übernommen werden. Das wären bei uns aktuell 553€.
Bei uns werden im Moment auf Grund dessen das wir ja nur zu dritt im Leistungsbezug sind (wegen Ausbildung wie oben beschrieben) auch nur 3/4 der Miete übernommen. Das wären dann bei 660,68€ "Anspruch" 495,51€ - das wäre ok, denn mein Mann könnte beim BAföG-Amt einen Mietkostenzuschuß von 224€ beantragen. Dann müssten wir noch 50€ selbst zahlen, damit könnten wir - so grade noch leben. Sollte es aber doch so sein, das sie nur die alte Miete der vorherigen Wohnung übernehmen, wären das bei 3/4 dann nur noch 414,75€ das wäre dann schon wieder heikel und eigentlich nicht möglich.
Besteht nicht doch irgendwo eine gesetzliche Grauzone auf Grund dessen weil es wirklich in der gesamten Stadt KEINE Wohnung zu den Konditionen des Jobcenters zu bekommen gibt und der einzige Ablehnungsgrund ja nur die Größe ist und nicht die Miete, da der Vermieter diese ja anpassen würde??
Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus.
Ich hoffe hier ganz schnell Hilfe zu finden!!