Überschneidung Minderungszeiträume - Sanktionen

  • Hallo zusammen,
    im Mai diesen Jahres bin ich in "ein schwarzes Loch gefallen" (endgültige Ablehnung Arbeitgeber, fam. Situation, Gesundheitszustand etc. ...) und habe auf keine Anschreiben des Jobcenters reagiert, infolgedessen es zu umfangreichen Sanktionen kam:

    kompl. Streichung KdU (Nachreichung BK-Abrechn. Vorjahre)
    Juli / Aug. / Sept. = 10% v. RB (Terminversäumnis Mai)
    - Überschneidung Sept. = 40% v. RB
    Sept. / Okt. / Nov. = 30% v. RG (Maßnahme berufl. Eingliederung, Zeitraum: Juni - Juli)
    § 31 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 31a Absatz 1 und § 31b SGB II

    Die Verhängung dieser Sanktionen haben mich zusätzlich in einen "absoluten Ausnahmezustand" versetzt...! Inzwischen habe ich mich wieder "berappelt" und Ende Sept. ein ausführliches Anschreiben zur Klärung meiner derzeitigen Situation an das JC geschickt und sämtliche angemahnte Unterlagen nachgereicht.

    Die Mitarbeiterin der Leistungsabt. des JC hat von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und zu meinen Gunsten rückwirkend alle KdU bewilligt (Änderungsbescheide) und inzwischen ausgezahlt. Die Sanktionen des RB für o.g. Zeiträume sind davon nicht betroffen. Ab Dez. sind 100% RG + KdU bewiligt!

    Meine Frage:
    Welche Chance bzw. Möglichkeiten seht Ihr, auch die Sanktion des RB für den Zeitraum Okt. - Nov. aufzuheben?
    (Weigerung Aufnahme Arbeitsgelegenheit bzw. Maßnahme zur berufl. Eingliederung: § 31 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II)

    Ich habe vorab noch nie einen Termin beim JC versäumt, die Maßnahme betrifft einen Zeitraum von Joni - Juli und ich kann Eigenbemühungen zur Beendigung meiner Arbeitslosigkeit nachweisen... Anschreiben Ende Sept. an JC... ein Vor-Ort-Termin bei meiner Bearbeiterin Ende Okt. wurde von Seiten des JC abgesagt...

    Vielen Dank für hilfreiche Tipps bzw. Anmerkungen!
    Gruß, Herz 3

  • Hallo,

    Zitat

    Welche Chance bzw. Möglichkeiten seht Ihr, auch die Sanktion des RB für den Zeitraum Okt. - Nov. aufzuheben?

    So gut wie keine. Die einzige Chance wäre ein Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" (einfach mal danach googlen). Der muß aber verdammt gut begründet sein.

    Zitat

    Ich habe vorab noch nie einen Termin beim JC versäumt

    Das wäre z.B. keine verdammt gute Begründung.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel, danke für Hinweis! Im www gefunden und durchgelesen...

    Begründung / Glaubhaftmachung der Versäumnisgründe:
    Anlaß/Beginn Versäumnisse...
    Jobverlust / endgültige Ablehnung durch vorherigen Arbeitgeber (Bordeinsatz) = Zukunftsängste
    + eigener Gesundheitszustand mit "ungeklärtem" KV-Schutz
    + fam. Situation (kompl. Verhältnisse mit Pflegebedarf Fam.mitglied 1ten Grades)
    Folge"schäden"...
    + KdU-Entzug = Wohnungsverlust, drohende Obdachlosigkeit
    + RB-Kürzung = Existenzängste
    Panik- und Angstzustände, Schlafstörungen, Isolation... = Depressionen?

    Ausreichende Begründung? Lohnt sich dieser "Kampf" um 2x 117,30 Euro oder neuen Schwung/Lebensmut nehmen und ... darauf verzichten?

    Gruß, Herz 3

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