Hallo,
hoffe das hier jemand Zeit findet und mir bei meinen Fragen weiter helfen kann.
Meine Mutter musste am 10.10.2014 Grundsicherung beantragen. Sie ist am 01.10.2014 in Rente gegangen (aufgrund von Schwerbehinderung mit 63 Jahren). Bis zum 30.09.2014 stand sie in einem Arbeitsverhältnis. Die letzte Gehaltszahlung erfolgte am 30.09.2014.
Also zu meinen Fragen...
Die Dame bei der Stadt meinte bei der Antragsstellung, das meine Mutter keine Grundsicherung erhält, sondern Sozialhilfe, da sie noch keine 65 Jahre alt ist. Stimmt das so? Sie konnte doch aufgrund ihrer Behinderung abschlgsfrei in Rente gehen, warum wird das beim Sozialamt nicht akzeptiert?
Des weiteren sagte die Dame, dass die erste Zahlung im November für den November erfolgen würde. Meine Mutter hätte ja jetzt noch ihr Gehalt wovon sie leben könne. Das Gehalt, welches Ende September ausgezahlt wurde, ist natürlich rückwirkend für September gezahlt worden und nicht für den Oktober. Ist das richtig, dass meine Mutter sozusagen erst für den November Geld bekommt trotz Antragsstellung am 10.10.2014? Falls nicht, wann hat bei Antragsstellung vom 10.10.2014 die erste Zahlung zu erfolgen und für welchen Zeitraum besteht Anspruch?
Hoffe jemand kann mir weiter helfen.
Viele Grüße
Florian