Ich habe zwei Monate lang aus Unkenntnis versäumt, Ausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Damit wird Ausbildungsbeihilfe erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Das jobcenter fordert nun für die zwei Monate, in denen ich mangels Antragstellung keine Ausbildungsbeihilfe bekommen habe, aber schon Azubi war, Mietbeihilfe nach ALG II zurück. Das ist für mich wirtschaftlich untragbar.
Gibt es Härtefallklauseln? Ist das rechtens? Was kann ich machen?