Habe ich U25 Anspruch auf ALG II

  • Guten Tag,

    Ich habe mich etwas auf der website eingelesen, habe aber noch ein paar Fragen. Es wäre sehr nett von euch, wenn ihr mir helfen würdet.

    Ich bin 21 Jahre alt und leide seit 4-5 Jahren an schweren Depressionen und einer sozialen Phobie. Ich habe meinen Realschulabschluss 2009 gemacht. Danach bin ich 2 Jahre auf die Fachoberschule Wirtschaft gegangen und habe das wegen meiner Krankheit abbrechen müssen.

    Meine Mutter bekam bis Ende 2012 Kindergeld, was aber eingestellt wurde, da ich "angeblich" nicht berechtigt bin, weil ich keiner Ausbildung nachgehe und auch nicht zur Schule gehe.(Der Wille dies zu tun ist Bedingung für das Kindergeld; Einsprüche dagegen haben nichts genützt)

    Ich lebe bei dem Partner meiner Mutter (ihm gehört das Haus) und meiner Mutter. Beide haben eine Arbeit. Mein Vater wird mir ab Januar 2015 das Kindergeld aus finanziellen Gründen nicht mehr bezahlen können. Meine Mutter bekommt ca 400 Euro und kann auch nicht für meinen Unterhalt aufkommen, bezahlt mir aber das Nötigste.

    Ich lebe dort seit 2006, also seitdem ich 13 bin. Anschaffungen wie Möbel, wurden damals (und 2010, im Alter von 17-18 Jahren) getätigt. Ich sorge natürlich für mich selbst (also nicht finanziell) (kochen, waschen, Wäsche machen), allerdings kann ich dafür nicht bezahlen, d.h. ich benutze Küchengeräte und Waschmaschinen mit)


    Meine Fragen wären:
    1. Bin ich dazu berechtigt Hartz 4 zu empfangen?
    2. Lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft?


    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Hallo,

    ein eigener Anspruch auf ALG II besteht nicht. Deine Mutter könnte ALG II beantragen, wobei Du dann mit berücksichtigt wirst.

    Gruß!

    Danke für die Antwort. Könntest du mir bitte erklären, warum ich keinen Anspruch habe und wann ich Anspruch hätte. Momentan steht mir das Wasser bis zum Hals.

    Ps. Bei dem Gehalt meiner Mutter bin ich mir nicht sicher, es könnten auch 460- 480 Euro sein.

  • Hallo,

    deine Mutter und du bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Innerhalb einer BG müssen alle BG-Mitglieder füreinander einstehen, also finanziell unterstützen. Dabei zählt das gesamte Einkommen der BG.

    Also müsste einer von beiden ALG II beantragen, womit beide im ALG II-Bezug wären.

    wevell

  • Du hast zwar keinen Anspruch auf alg2 aber zu mindestens auf das Kindergeld
    Dazu kannst du mal den grad er Behinderung prüfen lassen und eventuell eine Pflegestuffe in Frage kommt.

    Ich denke das du ein sicheres Umfeld brauchst um nicht in eine depressive Phase zu kommen daher ist zu prüfen ob du überhaupt in der Lage bist Arbeit auf zunehmen oder Arbeitsunfähig bist somit zu Renten Kasse und Renten Antrag wegen Erwerbsunfähigkeit stellen.

    Auch kannst du und deine Mutter versuchen einen Härtefall Auszug zu beantragen dann würdest du ALG2 Bekommen und dein Freund auch. nicht gleich von der erst Ablehnung abschrecken lassen schalte im Zweifel einen Anwalt ein um deine Interessen durch zu setzen.

  • Hallo,

    Zitat

    Du hast zwar keinen Anspruch auf alg2 aber zu mindestens auf das Kindergeld

    Aja. Vielleicht solltest Du Dir die Ausgangsfrage nochmal durchlesen und Dich über Kindergeld informieren. Dann wüßtest Du, daß Deine Aussage Quatsch ist.

    Zitat

    Auch kannst du und deine Mutter versuchen einen Härtefall Auszug zu beantragen

    Warum versuchst Du mit Macht, mit falschen Aussagen Hoffnungen zu wecken? Für eine Umzugsgenehmigung besteht nach den Schilderungen im ersten Thread nicht mal ein Hauch von Hoffnung, da kein Härtefall vorliegt.

    Zitat

    schalte im Zweifel einen Anwalt ein um deine Interessen durch zu setzen.

    Auch so ein seltsamer Rat. Was soll der denn machen und wie soll ihn der TE bezahlen?

    Sehr grenzwertige Äußerungen :(

    Gruß!

  • Ich möchte hier nicht streiten .

    es gibt hier einige Aspekte die zu beachten sind. Klar ist es gibt Möglichkeiten. Die auch im teil des Anspruches beschrieben sind.
    Dem zu folge ist es richtig das sie wenn eine Behinderung fest gestellt wird an Spruch auf Kindergeld hat.

    Des Weiteren kann man Anspruch generieren, in dem der Stiefvater eine Eidesstattliche Versicherung unterschreibt, dass das Kind der Partnerin kein Anspruch auf unredliches wohnrecht hat ( Mietvertrag). wie beschrieben gibt es schon jetzt Probleme in der Familie wegen des Geldes solange keiner was macht sind alle füreinander unterhaltspflichtig dieses muss schriftlich abgelehnt werden. somit ist es aus der BG raus zu nehmen und bekommt ALG2.

    Ein Auszug in eigener Häuslichkeit kann auch nach bestimmten Regeln erfolgen. Darüber bitte mit dem Psychiater sprechen.
    da die Mutter ihren Unterhalt selbst tragen kann, ist sie nicht heran zu ziehen.

    Weiter Endfehlungen: Abklärung einer Pflgestuffe , einer medizinischen und beruflichen Reha bei der Rentenkasse, sowie des Arbeitsamtes
    .
    Ich selbst habe einige gesundheitliche Einschränkungen und weiß wer nichts beantragt, der bekommt auch nicht. Es gibt eine Unzahl von Bestimmungen und Richtlinien die ein gehalten werden müssen doch wie das geht sagt ein keiner. Manchmal fehlt ebnend nur ein Gedanke und schon stehen alle Türen offen

    Jemand jegliche Mut zu nehmen und dem Jobcenter es leicht zu machen ist für mich grenzwertig ein Hilfe suchenden die Hilfe zu verweigern ist nicht meine Ambition.

    Einmal editiert, zuletzt von zarnner (1. Januar 2015 um 14:39) aus folgendem Grund: optmirung

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