Tochter Ü25, wohnt mit im Haushalt, Berechnung ALG II

  • Hallo,

    ich habe mich zwar schon hier umgesehen, aber noch keine Antwort auf mein Problem gefunden.

    Bei mir geht es um Folgendes:

    Meine Tochter wird Mitte Februar 25 und lebt bei mir da sie aufgrund psychischer Probleme schon lange krank geschrieben ist und deshalb auch 1x wöchentlich ambulant zur Ergotherapie und 2x im Monat noch zu ihrer Psychologin geht. Ihre Krankmeldung geht jetzt noch bis 21. Januar, aber da sich derzeit noch keine Besserung bei ihr eingestellt hat, wird sie wohl wieder krank geschrieben werden.

    Ich bekomme seit 1 Jahr ALG II, aber nur noch bis 01.07. 2015, da ich dann in der Firma einer Freundin eine feste Vollzeitstelle bekomme. :D

    Bisher ist meine Tochter ja mit bei mir in der Bedarfsgemeinschaft gewesen. Nun haben wir gestern ihren Antrag auf ALG II abgegeben, aber ich habe so gar keine Vorstellung, was sie nun eigentlich bekommt, denn jetzt (so wurde uns gesagt) sind wir ja eine Haushaltsgemeinschaft...?

    Evtl. bekommt sie noch weiterhin Kindergeld, da sie aufgrund ihrer psychischen Erkrankung als Behindert eingestuft werden könnte und dann würde ihr noch über den 25. Geb. hinaus Kindergeld zustehen. Darüber haben wir jedoch noch keinen Bescheid der Familienkasse, dass weiß der SB auch, er meinte wir sollen das nachreichen, wenn der Bescheid da ist. Also bis einschließlich Februar bekomme ich noch KG für sie.

    Also wieviel steht meiner Tochter denn jetzt zu?

    Ach so und mir fällt da grad noch was ein. Der Sachbearbeiter meiner Tochter hat uns nochmal sehr genau den Antrag erklärt, als wir den geholt haben. Besonders hat er uns auf die Anlage KDU aufmerksam gemacht, da man dort angeben kann, wenn z.B. das Warmwasser über den Boiler, also Strom läuft, weil man dannn wohl etwas mehr Geld bekommt. Das wurde mir damals nicht gesagt, als ich meinen ALG II Antrag geholt habe.. und nun? Glaube zwar nicht, dass ich irgendwie irgendwas nachgezahlt bekomme, aber man darf ja hoffen... oder? :rolleyes:


    LG
    Mari

  • Hallo,

    deine Tochter hat ab 25. Lebensjahr Anspruch auf 399,00 € Regelbedarf plus anteilige Miete plus ev. Mehrbedarfe.

    Wenn du noch in diesem Jahr einen "Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X" stellst, kann rückwirkend bis Januar 2013 der Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserbereitung ( Boiler etc. ) geltend gemacht werden.

    wevell

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