Unterstützungszahlungen von Leistungen abgezogen

  • Hallo, mein Sohn war Student bis 31.8., ab 1.09 arbeitslos, ab 2.1.15 Job. Er ist nach seinem Studium wieder bei uns eingezogen. Da er kein Geld hatte, ist er von uns mit Geld unterstützt worden. Sein erster Antrag auf ALG II wurde abgelehnt, nach Einspruch von uns aber [im Dezember rückwirkend] anerkannt. Jetzt wurde jedoch das Geld, was wir ihm geliehen hatten [weil der Antrag im September abgelehnt wurde], bei den Nachzahlungen von der Leistungszahlung abgezogen. Bis 31.12. wurde also an ihn ALG II ausbezahlt, abzüglich das von uns an ihn gezahlte Geld. Haben wir Chancen, das Geld vom Arbeitsamt wiederzubekommen?

  • Hallo,

    es handelt sich nicht um ein echtes Darlehen, sondern um Unterhalt. Dagegen gerichtlich vorzugehen ist recht schwer, weil eben die Kriterien eines echten Darlehens nicht vorhanden ist. Insofern sehe ich die Chancen nicht allzu positiv.

    Gruß!

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