Ablehnungsbescheid wegen Einkommen des Vaters

  • Hallo, habe heute eine Ablehnungsbescheid bekommen.
    Begründung:"Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann (§9, Abs.5, SGBII).

    Aufgrund des Einkommens meines Vaters (zu hohe Rente) habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten.

    Zu meiner Person: Ich bin über 30 Jahre und lebe mit meinem Vater zusammen, ich habe bis ende September studiert.

    Mein Vater zahlt die Krankenkasse seit Januar als Darlehen. Zurzeit leiht er mir Geld für meinen Lebensunterhalt.

    Eigentlich ist er doch nicht mehr für mich verantwortlich da ich über 25 Jahre bin. Oder?

    Was kann ich jetzt machen? Widerspruch mit welcher Begründung?

  • Habe da was überlesen, hier die eigentlich Begründung:
    Aufgrund der Höhe des anzurechnenden Einkommens sind Sie nicht hilfebedürftig im Sinne des SGBII (§§9, 11 SGBII). Daher haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

  • Hallo, ich habe zurzeit überhaupt kein Einkommen. Mein Vater leiht mir Geld für meinen Lebensunterhalt und für meine Krankenkasse. Die Krankenkassenbeiträge werden vom Konto meines Vaters abgebucht.

  • Ich habe nachdem ich meinen Antrag gestellt habe ein Schreiben vom Jobcenter bekommen. In diesem Schreiben wurden die Rentenauskünfte meines Vaters sowie Kosten die "rund um´s Haus" anfallen verlangt. (Heizkosten usw.) Ich zahle zurzeit keine Miete.

    Mein Vater bekommt abzgl. seines Krankenkassenbeitrags eine Nettorente von ca. 1950€. Das Haus in dem ich wohne gehört meinem Vater, ich zahle hier zurzeit keine Miete.

    Geld für meine Krankenkassenbeiträge leiht mir zurzeit mein Vater. Der Beitrag wird von seinem Konto abgebucht.

    In der Berechnung steht:
    Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft :391€
    sonstiges Einkommen: 855€ (ich habe kein Einkommen, nur mein Vater)
    Versicherungspauschale: 30€
    zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 825€

  • Hallo,

    Zitat

    ich habe zurzeit überhaupt kein Einkommen.

    Naja. Du hast schon durchaus Einkommen:

    Zitat

    Mein Vater leiht mir Geld für meinen Lebensunterhalt und für meine Krankenkasse.

    Es handelt sich nicht um ein echtes Darlehen und Ihr wirtschaftet zusammen. Insofern sehe ich nicht unbedingt Sinn in einem Widerspruch, denn beides (also das nicht echte Darlehen und die Wirtschaftsgemeinschaft) kannst Du kaum widerlegen.

    Gruß!

  • Wieso ist es einkommen wenn mein Vater mir Geld leiht/geliehen hat? Schließlich will er das Geld zurück haben. Er wird die Woche zur Bank gehen und die letzte/letzten Lastschrift/en der Krankenkasse zurückbuchen. Außerdem wird er keine weiteren Zahlungen an meine Krankenkasse leiste. Wer bezahlt denn dann meine Krankenkasse wenn ich noch keine Arbeit habe?

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