Hallo Forengemeinde
Ich wende mich an euch mit einer Frage und hoffe, jemand kann etwas zu dieser Konstellation sagen.
Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
Mein Mann ist Schüler und bezieht Alg2.
Er bildet zusammen mit den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft.
Da ich Studentin bin, falle ich aus der Bedarfsgemeinschaft raus.
Das Studium finanziere ich mit einem Studienkredit, da ich nicht mehr BAföG berechtigt bin.
Dazu kommt Betreuungsgeld für die beiden Kinder.
Der Studienkredit darf nicht als Einkommen verwertet werden.
Das Betreuungsgeld wurde nun aber komplett meinem Mann als Einkommen angerechnet, was mich im Gegenzug wiederum zwingt, höhere Schulden zu machen.
Beantragt und bewilligt wurde das Betreuungsgeld auf meinen Namen.
Ebenfalls bin ich die hauptbetreuende Person.
Während mein Mann täglich die Schule besucht, leiste ich mein Studium fast gänzlich in Eigenarbeit Zuhause, um die Kinder betreuen zu können. (Es handelt sich nicht um eine Fernuni)
Ist es rechtens, dass das Jobcenter das Betreuungsgeld meinem Mann anrechnet?
Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.