Ein freundliches Hallo erst einmal,
Ich bin neu in dieser Community und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich wohne zusammen mit meiner 23 jährigen Freundin und Sie bezieht Leistung von der ARGE. Ich selbst hatte noch nie etwas mit dem Amt Zutun und befasse mich nun gezwungenermaßen das erste mal mit denen.
Es geht um folgenden Sachverhalt....
Sie hat wohl Ende vergangenen Jahres ein Termin verbummelt und da der Vermieter im Urlaub war, das schreiben der Mietbescheinigung statt 5.1 erst am 7.1 an die ARGE schicken können. Dies waren die Versäumnisse Ihrer seits.
Die ARGE hat die komplette Leistung für Januar einbehalten. Wobei die Mietbescheinigung auf Grund des Datum nichts zu den Sanktionen beiträgt.
Soweit ich mich jetzt informiert habe, sind Sanktionen gerechtfertigt, jedoch nicht in dem Ausmaß. Der Leistungskürzungen muss eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung vorangehen. Es reicht nicht aus, wenn der Sachbearbeiter schreibt, dass bei Pflichtverletzungen Sanktionen drohen. Die Belehrung zu den Rechtsfolgen muss je Einzelfall konkret, verständlich und ausreichend begründet erfolgen. Ansonsten ist die Verhängung von Strafen nichtig und der Leistungsbezieher sollte Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einlegen. Zu der Rechtsfolgenbelehrung gab es bereits Urteile vom LSG Hamburg (Az. L 5 AS 78/09 vom 18.08.2010) sowie SG Gießen (Az. S 29 AS 676/11 vom 14.01.2013.
In dem Einladungsschreiben des versäumten Termins, wird darauf hingewiesen, daß das nicht folgeleisten Sanktionen in Höhe von 10% für ein Quartal zur Folge haben kann. Wenn ich das oben genannte Urteil nun richtig verstehe, ist was die ARGE macht nicht rechtens. Oder versteh ich das falsch?
Nun zur Mietbescheinigung....
Urteil des Bundessozialgerichts im Januar 2012 die Datenschutz-Rechte von Hartz IV-Betroffenen. „Der Mieter darf nicht durch den Leistungsträger gezwungen werden, seinen Hartz-IV-Bezug gegenüber dem Vermieter zu offenbaren“, hieß es in dem Urteil (Aktenzeichen: B 14 AS 65/11). Trotz dieser wichtigen Entscheidung sahen sich die Verantwortlichen in Kassel nicht in der Lage, dem Richterspruch in die Tat umzusetzen, obwohl das Bundessozialgericht sogar in Kassel in direkter Nachbarschaft angesiedelt ist. Bis Anfang 2013 hielten die Jobcenter-Leiter an der rechtswidrigen Praxis fest. So sagte der Amtsleiter Detlev Ruchhöft gegenüber der „HNA“: „Wir waren davon ausgegangen, dass unsere Kunden zur Vorlage verpflichtet sind“. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb…und-9001380.php.
Könnt Ihr mir ein Tipp geben, wie die beste Verfahrensweise in solchen Fällen ist? Ich habe meine Freundin zu vorangegangenen Terminen begleitet und muss leider sagen, das der Sachbearbeiter alles andere als motiviert ist und dabei den Eindruck macht den Intelligenzquotient einer Kartoffel zu haben.