Liebes Forum,
im letzten Jahr am 18.12.14 habe ich die EGV unterschrieben, meine zuletzt hauptberufliche Selbständigkeit in eine nebenberufliche Selbständigkeit (50%) umzuwandeln. Damit bin ich ja auch einverstanden. Zeitgleich beantragte ich Ortsabwesenheit bis zum 19.1.15, welche mir auch genehmigt wurde.
Unmittelbar danach (20.12.14) bekam ich einen Jobcenter Brief, mit der Aufforderung, mich zu bewerben. Da ich mich bislang noch nie um eine Stelle bewerben musste (Studium) bräuchte ich eine Einarbeitungsphase resp. einen Kurs, um mich zu recht zu finden. Auch folgte ja unmittelbar nach der Zustellung des Briefes Weihnachten und Silvester. Somit habe ich mich bislang noch nicht auf die vom Jobcenter hingewiesene Vakanz beworben.
Darf das Jobcenter verlangen, dass ich mich in meinem Urlaub bewerben muss? Nun bin ich etwas früher aus dem Urlaub zurück und finde einen Einladungstermin am 19.1.15, ich solle doch meine Bewerbungsaktivitäten nachweisen. Da gibts keine, höchstens den einen Vorschlag vom JC, bei dem ich ja aus besagten Gründen meine Bewerbung lieber ordentlich und sauber gestalten möchte. (sprich nach dem womöglichen Kurs)
1. Habe ich vor, einen Kurs zu besuchen (richtig Bewerbungen schreiben o.ä.)
2. Ist das Geld bislang immer noch nicht überwiesen worden
Zudem ist zu erwähnen, dass ich eine neue SB zugewiesen habe bekommen. Am 19.1. wäre also mein erster Termin mit ihr.
Was ratet ihr mir zu tun?
Vielen Dank für euren Rat im Voraus.
Dejan