Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und Mehrbedarf?

  • Hallo


    Ich habe diese Seite entdeckt und auch schon ein bisschen rumgestöbert.Und zwar habe ich folgendes Anliegen:

    Ich mache seit Anfang August 2014 eine sogenannte BVB-Maßnahme (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) und kriege 465 € Ausbildungsgeld.Ich kriege einen Zuschuss zur Miete von 173,34 € (Meine Miete beträgt insgesamt 305,34 €).Den Restbetrag von 132 € muss ich monatlich selber zahlen.Damit lag ich 58 € unter dem normalen Hartz 4 Regelsatz, den ich zuvor auch fast 4 Jahre bekommen habe.Seit Anfang des Jahres liege ich 66 € drunter, da sich der Regelsatz erhöht hat.

    Nun mein Anliegen:
    Mir wurde vor Beginn der Maßnahme versichert,dass ich Anspruch auf Mehrbedarf habe, und zwar von der Vermittlerin von der Agentur für Arbeit,von einer Behindertenstelle und von meiner Arbeitsvermittlerin vom Jobcenter.Den Antrag habe ich vor Beginn der Maßnahme gestellt und er wurde auch bewilligt.Meine Arbeitsvermittlerin vom Jobcenter hatte mir damals gezeigt,dass es im Computer war,ich habe es persönlich gesehen(Die 35% vom Regelbedarf,waren 135€ paar zerquetschte).Nach Beginn der Maßnahme kam dann ein Bewilligungsbescheid vom Jobcenter mit dem Betrag von 0 €.Daraufhin bin ich direkt zu meiner zuständigen Sachbearbeiterin gegangen und die hatte sich auch gewundert.Eine Woche später kam dann ein Ablehnungsbescheid des Mehrbedarfs mit Begründung bzw. Verweis auf § 7 Abs.5 SGB II, habe dann Widerspruch eingelegt,aber der wurde auch abgewiesen.Die Sache ist beim Anwalt,der meinte das mir der Mehrbedarf zusteht.Ich habe ein Problem,weil § 21 Abs.4 SGB II ganz klar besagt,dass mir der Mehrbedarf zusteht,aber § 7 Abs.5 SGB II dagegen spricht.Ich merke ja auch an den Bescheiden vom Jobcenter,das die selber nicht wissen,was nun gilt,sonst hätten die das nicht erst bewilligt.Es wäre hilfreich wenn jemand da sein Wissen beisteuern könnte.Weil wenn ich den § 7 Abs.5 SGB II interpretiere,frage ich mich:Habe ich denn dann Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Bafög??? Die Vermittlerin von der Agentur für Arbeit meinte ich habe keinen Anspruch auf BAB,aber ich werde den Antrag mal stellen,mehr als ablehnen können sie nicht.Sollte ich doch von Anfang an Anspruch auf BAB gehabt haben,wird das erst ab Antragstellung oder rückwirkend gezahlt und könnte ich die Frau von der Agentur für Arbeit dann rechtlich belangen,wegen Fehlinformationen.Ich habe mich ja bis jetzt auf den Anwalt verlassen,der meinte dass der Mehrbedarf bewilligt werden müsste.Aber ich blicke da selber nicht mehr richtig durch.


    Ich habe eine Behinderung von 50% und war die letzten vier Jahre bis August 2014 arbeitslos aufgrund meiner Erkrankung.Habe ich da eigentlich Anspruch auf Mehrbedarf gehabt,zusätzlich zu Hartz 4 bzw. welche Bedingungen müssten dafür erfüllt sein????


    Danke für jeden hilfreichen Post

  • Hallo,

    Zitat

    der meinte das mir der Mehrbedarf zusteht.

    Der Mehrbedarf steht dieser nur dann zu, wenn es sich um eine berufsvorbereitende Maßnahme einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung handelt. Davon schreibst Du jedoch nichts.

    Zitat

    Habe ich denn dann Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    Ja.

    Zitat

    wird das erst ab Antragstellung oder rückwirkend gezahlt

    BAB wird m.W. auch rückwirkend gezahlt, allerdings bin ich kein Experte für BAB. Alle weiteren Fragen dazu in dem anderen Forum bitte, wo Du wegen Wohngeld nachgefragt hast.

    Zitat

    könnte ich die Frau von der Agentur für Arbeit dann rechtlich belangen,wegen Fehlinformationen

    Nein.

    Gruß!

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