An alle die sich mit den Hartz 4 Gesetzen besser auskennen als ich
Ich habe am 21.01.2015 ein Schreiben vom Jobcenter bekommen wo drin steht das es aufgrund von der Nebenkosten - Abrechnung zu einem Guthaben in höhe von 80,55 gekommen ist und jetzt soll ich mich dazu Rechtfertigen, ich habe
auch schon eine Stellungnahme dazu aus meiner Sicht am 26.01.2015 bei der zuständigen Sachbearbeiterin eingereicht.
Die Abrechung habe ich am 6 August 2014 eingereicht, aber die Leistungen waren zum 1 Juli schon angewiesen, nur habe
ich keinen Einfluss darauf wann ich die Nebenkosten - Abrechnung von meinem Vermieter zugestellt bekomme, und so wie
es aussieht besteht jetzt mein Verdacht darin das schon eine Anweisung erfolgt sein könnte das meine Bewilligung und
die Überweisung meines Geldes schon gestoppt wurden denn ich habe noch kein Geldeingang feststellen können.
Und wie sieht es jetzt ganz genau mit der Mitwirkungspflicht aus muss ich auch darum kümmern ob die das Guthaben auch
wirklich im darauf folgenden Monat mit meinen Leistungen Verrechnet haben oder genügt es das ich die Nebenkosten -
Abrechnung beim Jobcenter abgegeben habe, denn von diesen Sachen verstehe ich nicht so viel, nur was ich nicht
Verstehe ist das in der Vorletzten Abrechnung das Guthaben im darauf folgenden Monat mit meinen Leistungen Verrechnet
wurden.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen oder wisst einen Rat denn ich weis wirklich nicht so viel über die Mitwirkungspflicht bescheid
Mit freundlichen Grüßen
Getdown