Hallo, habe Widerspruchsbescheid bekommen was vorher ich schon vermutet habe
meine Geschichte
ich bekam einen Rechnung im August/ September von Regionaler Inkasso (war stark überrascht:eek:
ich schrieb gleich jobcenter um zu überprufen nach 3 Monaten bakam ich Antwort das Sie diesbezüglich können nix veranlassen. ich schrieb dan wieder Jobcenter
12.2014 Widerspruch gegen den Bescheid xxxxx vom 12.2010
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid vom xx.12.2010. Im Dezember 2010 statt neun Bescheid für 01.01.2011-31.06.2011 bekam ich Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom xx.12.2010 weil Sie vermutet haben das ich damals schon Anspruch auf BAföG hatte. Sie bekamen dann von mir die Bestätigung von Amt für Ausbildungsförderung, dass ich noch kein Anspruch auf Bafög besaß. Im Januar 2011 kam dann neu Bescheid und die Sache schien erledigt zu sein. Regionaler Inkasso , Agentur für Arbeit Dxxxxx hat mir mitgeteilt, dass Sie haben noch die Forderung in ihrem System. Bitte um Überprüfung.
jetzt habe ich Widerspruchbescheid von 02. 2015 von widerspruchsstelle
Entscheidung
1.Widerspruch unzulässig
2.Widerspruchsverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen nicht erstattet
3...
4. §84
5. §37 2 sgb x
6..
7..
8. § 64 3 sgg
... §67
.....DER BESCHEID WAR SACHLICH NICHT ZU PRÜFEN
.......§63
Klage , Anwalt oder gleich 3000 euro zahlen????
mfg