Widerspruchsbescheid Klage macht sinn?

  • Hallo, habe Widerspruchsbescheid bekommen was vorher ich schon vermutet habe

    meine Geschichte
    ich bekam einen Rechnung im August/ September von Regionaler Inkasso (war stark überrascht:eek:
    ich schrieb gleich jobcenter um zu überprufen nach 3 Monaten bakam ich Antwort das Sie diesbezüglich können nix veranlassen. ich schrieb dan wieder Jobcenter
    12.2014 Widerspruch gegen den Bescheid xxxxx vom 12.2010

    Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid vom xx.12.2010. Im Dezember 2010 statt neun Bescheid für 01.01.2011-31.06.2011 bekam ich Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom xx.12.2010 weil Sie vermutet haben das ich damals schon Anspruch auf BAföG hatte. Sie bekamen dann von mir die Bestätigung von Amt für Ausbildungsförderung, dass ich noch kein Anspruch auf Bafög besaß. Im Januar 2011 kam dann neu Bescheid und die Sache schien erledigt zu sein. Regionaler Inkasso , Agentur für Arbeit Dxxxxx hat mir mitgeteilt, dass Sie haben noch die Forderung in ihrem System. Bitte um Überprüfung.

    jetzt habe ich Widerspruchbescheid von 02. 2015 von widerspruchsstelle
    Entscheidung
    1.Widerspruch unzulässig
    2.Widerspruchsverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen nicht erstattet
    3...
    4. §84
    5. §37 2 sgb x
    6..
    7..
    8. § 64 3 sgg
    ... §67
    .....DER BESCHEID WAR SACHLICH NICHT ZU PRÜFEN
    .......§63

    Klage , Anwalt oder gleich 3000 euro zahlen????
    mfg

  • Hallo,

    ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats zu stellen ( § 84 SGG ). Scheinbar ist diese Frist verpasst worden.

    Du kannst aber Ratenzahlung beantragen.

    wevell

  • Hallo, danke fur Antwort
    ja schon klar das diese Frist verpasst worden. Aber VORWURF von ARGE war das ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II sondern muss bafog beantragen, habe dann gleich von bafog Amt bestätigung bekommen und nach eine Woche weiter sgb 2 bekommen und nach 4 jahte kommt Rechnung von Inkasso

    wenn ich Klage stelle wird grund die Erstattung von Leistungen genannt? wie ich jetzt schon verstehe niemanden interessiert das schon Arge setzt auf verpasste Frist

  • Hallo,

    Deine letzte Antwort ist praktisch unlesbar.

    Offensichtlich hast Du die Widerspruchsfrist nicht wahrgenommen, weswegen eine Klage von vornherein schon aus formalen Gründen scheitern wird.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel, danke fur Antwort
    was genau haben Sie nicht verstanden?
    im Aufhebungs- und Erstattungsbescheid von 2010 Leistungsabteilung wurde Grund geschrieben "nach unsere Information Sie müssen bafög beziehen..." so dann schicke ich Bestätigung vom BAfög Amt das ich keine Anspruch auf BAföG habe.
    Dies gilt nicht als eigentliche Widerspruch ? ohne Bestätigung gebe keine weitere Zahlung.
    Von Jobcenter habe nix mehr gehört und jetzt meldet sich Inkasso und sagt "wir haben noch in System", sprechen Sie mit Leistungsabteilung.
    Und niemand sagt jetzt wegen was ist der Rechnung entstanden. Bezahlen wegen Widerspruchsfrist???und nicht eigentliches Grund?
    kann mir jemand sagen bis wann werden die daten aufbewahrt? wenn die mir jetzt schreiben "DER BESCHEID WAR SACHLICH NICHT ZU PRÜFEN"?
    Gegen wen soll ich Klage richten Inkasso oder Jobcenter?gegen Widerspruchsbescheid oder Aufhebungs- und Erstattungsbescheid von 2010?

  • Hallo,

    die Angelegenheit ist verjährt. Man muss auch für eine Klage eine Frist einhalten.

    Die Sachen werden 10 Jahre aufgehoben. Weil du zuviel Gelder bekommen hast, musst du jetzt zurückzahlen. Beantrage beim regionalen Inkasso eine Ratenzahlung.

    wevell

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