Moin @ all :-),
ich habe mich hier angemeldet, weil ich hoffe, hier eine Antwort auf mein großes Problem zu bekommen....
Mein Bruder bezog seit 2008 Alg 2 (Hartz 4). Im Februar letzten Jahres ist er gestorben.
Da ich selber Grundsicherung bekomme, habe ich das Erbe ausgeschlagen (er hatte einige Schulden).
Jetzt kam von seinem ehemaligen Vermieter die Nebenkostennachzahlung für 2013 (in dem Jahr lebte er ja noch und bezog auch laufend Alg2), die ich an das zuständige Jobcenter weiterleitete.
Jetzt bekam ich von denen die Antwort, daß das Jobcenter die Kosten nicht übernehmen würde, weil kein laufender Leistungsbezug bestehe!!!!
Pietätloser geht es ja wohl nicht mehr!!!! Wie soll ein Toter Leistungen beziehen?????
Ich hatte am Montag dort angerufen (natürlich erreicht man die zuständigen Mitarbeiter nicht, sonder nur deren "Callcenter") und um schnellstmöglichen Rückruf gebeten.
Bis heute hat es von den Herrschaften noch keiner für nötig befunden, mich anzurufen, obwohl ich um umgehenden Rückruf gebeten hatte.
Im Internet habe ich trotz intensivem Suchens nichts zu diesem speziellen Fall gefunden.....
Weiß hier jemand mit der Materie sehr gut Bescheid?
Ich habe mit diesem schrecklichen Verlust zu kämpfen (er war erst 58 Jahre alt..... und am 17.2. ist sein erster Todestag....), und diese sog. Sachbearbeiter, oder Fallmanager, wie sie sich jetzt schimpfen, versuchen mich mit einem maschinell erstellten Schreiben ohne Unterschrift und ohne Durchwahl des Mitarbeiters abzuwimmeln.....
Könnt Ihr mir helfen?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten!
Traurige Grüße von
Susanne
Nebenkostennachzahlung nach Tod des ALG II - Beziehers
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Suleo -
12. Februar 2015 um 01:03 -
Erledigt
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Hallo,
ZitatJetzt bekam ich von denen die Antwort, daß das Jobcenter die Kosten nicht übernehmen würde, weil kein laufender Leistungsbezug bestehe!!!!
Die Antwort ist richtig.
Allerdings sehe ich auch nicht unbedingt ein Problem darin: Du selbst haftest nicht gegenüber dem Vermieter, womit also der Vermieter die fehlenden BK als Verlust buchen muß.
Gruß!
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Danke für die Antwort....
Wo finde ich den Gesetzestext, aus dem ersichtlich ist, daß das Jobcenter in diesem Fall die Nachzahlung nicht leisten muß?
Im Sozialgesetzbuch finde ich nichts diesbezügliches....
LG
Susanne -
Hallo,
ZitatIm Sozialgesetzbuch finde ich nichts diesbezügliches....
Was hoffst Du denn da auch zu finden? Leistungen aus dem SGB werden (bis auf wenige Ausnahmen) ausschließlich an Leistungsbezieher gezahlt - was im konkreten Fall nicht gegeben ist.
Übrigens hätte das auch im umgekehrten Fall so gegolten: wäre ein Guthaben aus den BK ausgezahlt worden, hätte aus dem gleichen Grund das Jobcenter dieses Guthaben nicht fordern können...
Gruß!
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