Zu meiner Person: ich war 4 Jahre Angestellte im öffentlichen Dienst (gelernt habe ich Rechtsanwaltsfachangestellte) mit insgesamt glaube ich 8 Zeitverträgen – ich weiß das ist eigentlich verboten aber der Staat(Justiz) hält sich selbst nicht daran bzw. es war eigentlich schon normal bei uns in der Abteilung. Als ich dann Schwanger wurde lief der Vertrag natürlich aus und ich bin dann 2 Jahre in Elternzeit (also 12 Monate Verdienst auf 24 Monate aufgeteilt).
Jetzt wollte ich mich Arbeitsuchend melden und die „nette“ Dame sagte mir folgendes:
- Das Geld für ALG1 würde sich auf den Verdienst der letzten 2-3 Jahre beziehen und da ich 2 Jahre in Mutterschutz war würde man hier ein Durchschnittseinkommen meines gelernten Berufes „Rechtsanwaltsfachangestellte“ heranziehen - sollte so um die 2000 Euro Brutto sein – im öffentlichen Dienst hatte ich aber ca. 2600 Brutto – was schon ein erheblicher Nachteil ist.
- Der nächste Hammer: würde ich mich nur 15 bis 25 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen würde ich auch nur diese Stunden umgerechnet bekommen auf mein ALG 1 – sind bei 15 Stunden glaube ich um die 200 bis 300 und bei 25 Stunden so um die 500 Euro
- Und der nächste Hammer: da ich noch keinen Krippenplatz für meine Kleine habe kann ich mich auch nicht für ALG 1 anmelden sondern ALG2 – selbst wenn ich einen Krippenplatz oder Betreuung hätte würden sie mich in eine mehrwöchige Vollzeit Maßnahme stecken …
Mir hat es sprichwörtlich die Füße weggezogen – damit hätte ich wirklich nicht gerechnet – geht man so mit frischen Müttern um bzw. stimmen diese Aussagen überhaupt?
Würde mich über Hilfe freuen, danke