Hallo Kollegen:),
eine Frage bitte zum Mehrbedarf:
ich bin Vater(H4) eines 5-jährigen Kindes und betreue meinen Sohn im Wechsel mit seiner Mutter (ca. hälftig). Ich bin also quasi ein "halber" Alleinerziehender. Auf dieser Internetseite habe ich gelesen, dass:
"Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen muss der Mehrbedarf aufgeteilt werden." und weiter "so erhält jeder Elternteil den Mehrbedarf zur Hälfte. "
Weiß jemand auf welche Rechtsgrundlage ich mich, wenn ich den halben Mehrbedarf (also 18%) beantragen will, berufen kann? Im SGB II § 21 Abs 3 steht nämlich:
"Bei Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen", das hieße, nur wer allein(!) für´s Kind sorgt hat Anspruch auf Mehrbedarf, was aber der Aussage oben widersprechen würde. Kann mich bitte jemand erhellen. :confused:
Danke und LG,
Sven