Hallo liebe Community ,
bin alleinerziehende Mama von einem 8 jährigen Sohn ( wohnen in Oberbayern) und wir sind zum 1.3 in die erste eigene Wohnung gezogen. Zuvor haben wir bei meiner Mama gelebt.
Nun ist es so das ich bis auf ein Bett, zwei Kleiderschränke, bisschen Bettwäsche und 3 kleinen Regalen nichts besitze, der Rest der Einrichtung gehört meiner Mama.
Schon bei der Genemigung der Wohnung wurden mir gerade mal 350€ für eine komplette Wohnungsersausstattung genehmigt, als Wiederspruch habe ich eine komplette Liste der Benötigten Möbel ( Wohnung ist auch ohne Küche), E-Geräte und kleinutensielien eingereicht.
Heute teilt mir die Dame im Jobcenter mit das es nicht mehr als die 350€ geben wird, (anbei bemerkt soviel bekommt hier auch ein 1-Personenhaushalt) aber ich könne ein Darlehen für die Erstausstattung beantragen und ein Prüfer würde laut ihrer Aussage auch nicht vorbei kommen.Das mit dem Darlehen ist ja schon mal rechtswiedrig da es sich hier nicht um eine Esatzbeschaffung handelt, sondern um eine Erstausstattung.
Für die 350€ bekomm ich gerade mal eine Waschmaschiene ( Zwar neu, aber Energieffizienz A+ und man soll auf die Energiekosten achten) die Couch ( gebraucht) und ein Bügeleisen.
Meine Frage: Was kann ich tun damit die Gesammtkosten übernommen werden ? Lohnt sich der Gang zum Anwalt ?
Lg Ela