Hallo, Rentner zudem pflegebedürftig Stufe 2 hat mit dem Grundsicherungsantrag weiterhin Hilfe zur Pflege § 61 SGB XII beantragt. Nach Hausbesuch durch den Sozialdienst wurden im die beantragten Leistungen Grundpflegeleistungen ambulant gekürzt und Hilfen zur Teilnahme am Leben (seit 10 Monaten in der Wohnung gefangen) gänzlich nicht beantwortet. Er hat gegen den Bescheid Einspruch eingelegt, dieser lieferte keine Begründung zur Kürzung und ist unzulässigerweise befristet ( 1 Jahr). Was tun ? Er kann keine lange Briefe schreiben ( Störung Feinmotorik) allenfalls telefonieren, hat keine Angehörigen und Hilfen seitens des Sozialdienstes und Ehrenamtlichen erfolgt nicht.
Muss das Gericht auf einen Brief mit seinen eigenen Worten um einstweiligen Rechtschutz reagieren. Selbst ein Anwalt auf die Schnelle mit Hausbesuch wird schwer. Allerdings scheint die Rechtslage klar , was spricht dagegen ?
Gruss Hotte