Nebenkosten und Heizkosten werden lückenhaft übernommen

  • Hallo zusammen,
    bin gestern auf diese Seite gestoßen und habe mich auch gleich angemeldet. Vielleicht kann mir hier wer helfen.

    Seit 2 Jahren kämpfe ich um meine Heizkosten und Nebenkosten, die wir ja nun alle einmal haben. Um Licht in das ganze zu bringen, besitze ich ein 3 Familienhaus, wo ich bis 2013 durch Mieteinnahmen eigenes Einkommen erzielte. Bis dahin lief auch alles relativ bis auf die Heizkosten. Ich stellte für mich und meinen 2 Kindern (die damals noch mit in der Bg wohnten)einen Heizkostenantrag. Der Antrag wurde für mich (3 Personen - meine Wgh) bewilligt. Damit bin ich zu meinen Händler und hab eine Abtrittserklärung unterschrieben. Der Händler lieferte das Heizmaterial. Nach 2 Tagen bekam ich von dem Händler einen Anruf, ob da was nicht stimmt, weil er nur 1/3 von den Kosten überwiesen hat bekommen. Ich wußte gar nicht um was da geht und hab mich mit dem Jobcenter in Verbindung gesetzt, was da los sei. Da ich telefonisch nur anschnauz bekam, hab ich mir einen persönlichen Termin geben lassen, denn ich wollte das geklärt haben. Was ich aber dann da zu hören bekam, war jenseits von gut und böse. Ich bekäme die Heizkosten nur, wenn ich die 3-fache Menge an Heizkosten kaufe. Ich sollte zu meinen Mietern gehen, von jeden für ein halbes Jahr in voraus die Heizkosten fordern. Das war nicht machbar, denn dann hätte ich vom Mieterbund eine über gezogen bekommen. Auf Grund dessen, weil ich nicht die 3-fache Menge gekauft habe, hat man mir die zugesicherte Summe für meine BG einfach noch einmal gedrittelt. Ich versuchte der Sachbearbeiterin sachlich das zu erklären, das das so nicht geht, da bekam ich noch einen obendrauf und man sagte mir, das ich nicht lesen und rechnen könnte und sie mit mir nicht weiter reden wollen. Das Geld hierzu habe ich bis heute nicht, dafür aber eine gute Summe Schulden bei dem Händler, was ich mtl. abstottern muss.
    Nach diesen Gespräch ging erst richtig los. Im Frühjahr 2013 zog die Mietpartei über mir aus. Viele Schreiben gingen von mir mit Belegen, das die Mieter nicht mehr hier wohnen, an das Jobcenter. Selbst der Mieter wurde angeschrieben, das selbst noch einmal zu belegen, das er nicht mehr hier wohnt. Obwohl eine Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt dem Jobcenter vorlag. Im Sommer endlich hat man dann die Mieteinnahme nicht mehr berücksichtigt. Das Geld was mir durch die Mietanrechnung verloren ging, habe ich ebenfalls nie nachgezahlt bekommen. Aber da stand schon das nächste Problem vor der Tür. Meine Tochter zog ebenfalls aus, die sich damals noch in schulischer Ausbildung befand. Dem Jobcenter gemeldet, das nur noch 2 Personen in der BG sind. Man rechnete auch ganz schnell auf 2 Personen runter, was ja richtig war. Aber zuzüglich wurden mir das Bafög und das Kindergeld weiterhin angerechnet. Hab mir von meiner Tochter ein Schreiben geben lassen, was bestätigte, das ich ihr das Kindergeld mtl weiter gereicht habe, denn schließlich musste sie ja auch von was leben. Das Bafög ging ohnehin auf ihr Konto. Das Jobcenter ließ sich nicht beeindrucken und kürzte bis zum Herbst hin weiter meine Bezüge. Auch das Geld was mir hier verloren ging,habe ich nicht mehr bekommen. Aber das Jahr war noch nicht vorüber und es sollte noch schlimmer werden. Im Oktober verstarb meine Mieterin die unter mir wohnte. Ich meldete das dem Jobcenter, das ich keine Mieteinnahme mehr habe, weil die Frau gestorben ist. Bin dazu persönlich zum Jobcenter und gab die Änderungsmitteilung direkt ab. Die Frau an der Rezeption sagte noch, das das ausreicht. Nein, der Sachbearbeiterin die das ganze was ich hier geschrieben habe, schon verursachte war da andere Meinung. Sie will eine Sterbeurkunde von mir für die verstorbene Frau. Nur wie komm ich als Vermieter an so ein Dokument. Ich zum Standesamt und geredet und erklärt bis die Standesbeamtin mir dann doch so eine Sterbeurkunde ausstellte. Wieder zurück zum Jobcenter und diese Urkunde bei der Rezeption kopieren lassen. Die gleiche Frau die meinen Änderungsbescheid entgegen nahm, nahm auch die Urkunde an. Diese war fassungslos über sowas, aber egal. Ich habe das gemacht was die Sachbearbeiterin wollte, in den Glauben endlich alles zur Zufriedenheit erledigt zu haben. Nein, es ging weiter. Das die Frau nun wirklich tot ist, musste nun akzeptiert werden und zumindest die Mieteinnahme wurde heraus gerechnet. Aber wie es nun einmal so ist, man lernt eben nie aus. Der Bescheid der dann erstellt wurde, wurde dann auf Haushaltsmitglieder nach dem Gesetz SGB II §9 Abs.5 aufgeteilt. Dieses besagt, kurzes Zitat:

    Eine Haushaltsgemeinschaft liegt vor, wenn Personen in einem gemeinsamen
    Haushalt zusammen leben und gemeinsam, „aus einem Topf“ wirtschaften (so
    BT-Drs 15/1516 S 53). Mithin reicht für die Unterhaltsvermutung in § 9 Abs 5
    SGB II gerade nicht aus, wenn Verwandte oder Verschwägerte in einem
    Haushalt lediglich zusammen wohnen. Vielmehr muss über die bloße
    Wohngemeinschaft hinaus der Haushalt im Sinne einer
    Wirtschaftsgemeinschaft gemeinsam geführt werden. Die Anforderungen an
    das gemeinsame Wirtschaften gehen daher über die gemeinsame Nutzung
    von Bad, Küche und ggf Gemeinschaftsräumen hinaus.

    Mein Sohn bewohnt seit 2014 die obere Etage und hat mit dem Jobcenter nichts zu tun. Er zahlt seine Nebenkosten (Wasser,Schornsteinfeger,Müllabfuhr usw) an mich. Dieses rechnet man beim Jobcenter als 1 Haushaltsmitglied, was richtig ist. Ich bin das 2. Haushaltsmitglied und die leere Whg von der toten Frau ist die Nr. 3 in der Haushaltsgemeinschaft. Für alle Nebenkosten bekomme ich seit Oktober 2013 nur noch 1/3.Wie ich oben aus dem Zitat entnehme, lebe ich mit einer lebenden Person und mit einer toten Person zusammen. Wie eigentlich alle bekannt sein müßte, haben tote Personen weder Müll noch Wasserabnahme noch brauchen sie eine Heizung. Die gesamten Nebenkosten ,muss ich zu 2/3 tragen und mein Sohn 1/3, bekomme aber vom Jobcenter nur 1/3 bewilligt. Die anderen 2/3 müsste ich mir von meinen Sohn 1/3 (was richtig ist) und von der der Toten holen. Bis heute wird das auf diese Art berechnet. Selbst auf Beschwerdebriefe (per Einschreiben geschickt) kommt keine Reaktion.
    Im Janauar diesen Jahres reichte ich meinen Weiterbewilligungsantrag ein, weil der andere im Februar ausläuft. Der Antrag wird und wird nicht bearbeitet. Trotz zahlreiche Anrufe, Nachfragen, 2 Tage Bearbeitungszeit abwarten passiert nichts. Bis heute stehe ich ohne jeglichen Cent da. Selbst der Heizkostenantrag der zeitgleich beim Jobcenter einging wird nicht bearbeitet. Nun sitze ich halt hier in einer kalten Whg ohne essen und weiß mir keinen Rat mehr.

  • Hallo,

    Zitat

    Die gesamten Nebenkosten ,muss ich zu 2/3 tragen und mein Sohn 1/3, bekomme aber vom Jobcenter nur 1/3 bewilligt.

    Das ist prinzipiell auch richtig, weil andernfalls Du ja für 2 Wohnungen die KdU bekommen würdest und nicht nur für die Wohnung, die Du selbst bewohnst.

    Gruß!

  • Hi,
    das ist nicht ganz richtig. Anders erklärt, die leere Wohnung gibt es dort z.B. jemand der müll verursacht? oder nimmt dort jemand Wasser ab? Wird dort täglich geheizt, das der Schornsteinfeger fegen muss? Der Müll der entsteht, kommt von mir und dem Sohn. Das Wasser was entnommen wird, entnehmen mein Sohn und ich usw. Dann wäre es wohl richtiger wenn 1/2 bezahlt wird, denn Tote machen in diesen Sinne keine kosten mehr, oder doch????

  • Hallo,

    Zitat

    das ist nicht ganz richtig.

    Doch, ist es schon.

    Das ALG II umfaßt die eigenen Kosten der Unterkunft, in diesem Rahmen werden also auch die entsprechenden Betriebskosten für die eigene Wohnung berücksichtigt. Somit ergibt sich bei einem 3-Familien-Haus, bei der eine Wohnung vermietet ist, natürlich die Rechnung, daß ein Drittel der BK übernommen werden. Ein weiteres Drittel wird vom Mieter übernommen und das letzte Drittel ist der leeren Wohnung zuzurechnen.

    Ist wie in deinem Fall eine leere Wohnung vorhanden, werden in keinem Falle die BK auch für diese Wohnung übernommen. Warum auch? Das würde ja - polemisch ausgedrückt - bedeuten, daß der Steuerzahler auch noch für Eigentum aufkommen müßte. Da würde sich jede Vermietungsgesellschaft mit wahrem Vergnügen drauf stürzen, um sich den Leerstand vergüten zu lassen...

    Wie auch immer - die ganze Sache ist hier sowieso nicht nachvollziehbar, weil es sich um einen Einzelfall handelt. Wie Du schreibst, beziehst Du ALG II - insofern rate ich zu einem Beratungsschein und dem Aufsuchen eines Fachanwaltes, der sich dann anhandf der konkreten Unterlagen ein wesentlich genaueres Bild von der Situation machen kann.

    Gruß!

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