Widerspruch Kürzung des ALG II

  • Hallo,

    ich bin neu hier und wende mich auf Grund eines Problems an euch.
    Ich bin das erste mal in Bezug von ALG II und habe deshalb nicht viel Ahnung.

    Schreiben vom 3.12.2014 (Mittwoch), eingegangen ist der Brief wohl am Freitag den 5.12.2014
    Gesprächstermin wegen Bewerbungsangebot

    Also ich habe am 5.12. ein Schreiben bekommen das ich am 8.12. zum Termin kommen soll.
    Leider war ich das ganze Wochenende vom 5.12.- 8.12.2014 nicht da und bin erst Montag Abend wieder nach Hause gekommen.
    Als ich dann Dienstag die Post durchgesehen habe, hatte ich meinen Termin schon verpasst, worauf ich mich auch sofort im Jobcenter gemeldet habe.
    Jetzt habe ich am 23.2.2015 einen Brief bekommen, wo die sagen das die mir das ALG II kürzen wollen weil ich zu dem Termin nicht erschienen bin.
    3 Monate lang 10% weniger von 399,10€ auf 359,10€

    Kann ich dagegen einen wirksamen Widerspruch schreiben und wenn ja mit welcher Begründung ?
    Ich meine wenn die mir am Freitag einen Brief schicken und ich am Montag zum Termin erscheinen soll, find ich schon bisschen kurzfristig.
    Ist das so rechtens ?

    Mit freundlichem Gruß Chris

  • Hallo,

    ein ALG II-Bezieher muss täglich postalisch erreichbar sein. Weil du erst am Montagabend nach deinem Kurzurlaub zu Hause warst, ist das ausserdem eine unerlaubte Ortsabwesenheit. Ein Widerspruch dürfte zwecklos sein.

    wevell

  • Vielen Dank für die rasche Antwort.

    Gilt dies auch obwohl ich zu dem Zeitpunkt noch kein Geld bekommen hatte, Antrag war zwar schon gestellt aber Geld hab ich erst Ende Dezember bekommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!