Darlehen und Rückzahlung

  • Hallo, Ich machs kurz Vor ca 6 Jahren bekamen ich und mein damaliger Partner Hartz 4. Wir wurden Überzahlt, da mein ex Partner seine Abrechnung nicht einreichte und hatten schulden beim Vermieter.
    Wir bekamen für den Mietrückstand ein Darlehen und die Überzahlung durfte in raten abgezahlt werden. Allerdings nur von mir die gesamten schulden wurden mir zur last gelegt. Heute wollte ich den aktuellen Status der schulden telefonisch abfragen und der gute Mann war sehr verwundert, dass ich seit Jahren alles allein bezahle. Er meinte der gesamte schuldbetrag hätte durch zwei geteilt werden müssen. Ich sollte beim jobcenter anrufen und das klären. Leider erreiche ich dort niemanden und Google hilft auch nicht weiter. Laut meiner Rechnung haben mein jetziger Mann und ich nämlich schon ca 400 euro zuviel gezahlt, wenn ich nur die Hälfte der gesamten schulden zahlen müsste. Wie kann ich dies am besten zurückfordern? Ich bekomme schon lange kein Hartz 4 mehr und hab auch meine alte bg Nummer noch nicht gefunden. Ich will mich nicht zu früh über 400 euro Rückzahlung freuen, kann mir hier jemand was dazu sagen???

  • Hallo,

    bei einer BG sind alle (volljährigen) Mitglieder bei Überzahlung rückzahlungspflichtig. Dich hat es offensichtlich erwischt, weil Du für das JC der sog. Haushaltsvorstand (Antragsteller) warst und hast den Fehler begangen, bei Trennung vom Ex-Partner hier nicht reagiert zu haben. Anders gesprochen: du warst und bist der Ansprechpartner für die Schulden gewesen und hast Deinen Ex-Partner nicht in Verantwortung genommen.

    Insofern erscheint mir Dein Gedanke, irgend etwas vom JC zurück zu fordern, etwas weltfremd. Du hast den Rückzahlunsgbescheid offensichtlich akzeptiert, hast keinen Widerspruch damals eingelegt und scheinbar auch nicht Deinen Ex-Partner in irgendwelcher Form zur anteiligen Rückzahlung verpflichtet. Wenn Du das aber alles nicht getan hast - warum sollte das JC seine (berechtigte) Forderung Dir gegenüber zurücknehmen bzw. Dir sogar etwas zurückzahlen?

    Zitat

    Ich will mich nicht zu früh über 400 euro Rückzahlung freuen

    Es gibt keinen Grund zum "freuen". Du hast Null-Chancen und solltest die Sache unter der Rubrik "Mist-Ex-Partner" verbuchen...

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!