Hallo.
Ich habe da mehrere kleine fragen worüber ich mich informieren will.
Ich bin ALg2 Empfänger und beziehe Elterngeld das auf 24 Monate aufgeteilt ist.
das erste Jahr ist nun im April vorbei. ich habe durch einer geringfügigen Beschäftigung einen Freibetrag von 34,22 euro plus Versicherungspauschale 30 euro.
nun habe ich vor das Elterngeld für April auf 300 Euro zu erhöhen und mir die weitern 12 Monate mit a 150 euro auf einmal auszuzahlen lassen. so das ich auf einen Betrag von 2100euro komme.
dieses würde ja angerechnet werden beim amt.
das tue ich um die ganzen 12 Monate vom Landeserziehungsgeld zu erhalten das anrechnungsfrei ist.
nun zu meiner frage..
in wieweit zählt hier mein Freibetrag noch? wird das mal 12 genommen oder da es nur eine Zahlung ist einmal berechnet. also was bleibt mir da noch übrig.
ist es möglich dieses einkommen als schon vermögen zu sehen (da ich es ja eigentlich 1 Jahr lang angespart habe :P )
oder ist es sinnvoller sich 1 Monat von amt abzumelden das Geld zu erhalten und im nächsten Monat erneut alg 2 zu beantragen und es als vermögen vorzulegen.
wie komm ich am günstigsten weg..
Vielen dank schon mal