veränderung durch wiedereinzug

  • hallo
    ich bin grad ziemlich ratlos, ich wohne mit meinen drei kindern in einem haus wo derzeit die arge die miete komplett übernimmt, nun hat sich aufgrund diverser veränderungen ergeben das meine 18 jährige tochter und ihre verlobte (beide bis dato allein gewohnt) in kürze mit zu mir ziehen, wohnsitz ist dann meine anschrift, also melden sich beide unter meiner adresse auch an. beide sind derzeit auf jobsuche.... wie verhält sich das ... ich gebe beide als veränderung BG an ? muss ich untermietvertrag machen ?? können beide leistungen beim jobcenter beantragen ??
    danke

  • Hallo,

    die beiden können keinen eigenen Antrag stellen. Deine Tochter gehört zu Deiner BG und die Verlobte zur BG der eigenen Eltern. Insofern wird maximal die Tochter berücksichtigt, wobei Du selbst den Änderungsantrag stellen mußt (wie gesagt: die Tochter hat keinen eigenen Anspruch).

    Das mit dem Untermietsvertrag würde ich sein lassen - das kann sehr schnell nach hinten losgehen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!